Förderungen an Vereine und Verbände im landwirtschaftlichen Bereich
Unterstützung von Vereinen und Verbänden im landwirtschaftlichen Bereich in Burgenland zur Stärkung fachlicher, organisatorischer und marktbezogener Tätigkeiten. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Vereinen und Verbänden im landwirtschaftlichen Bereich zur Stärkung ihrer fachlichen, organisatorischen und marktbezogenen Tätigkeiten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Dienstleistungen
- Investitionskosten
- Kosten für Weiterbildung von Mitarbeitenden
- Kosten für Betreuung und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit des Vorhabens
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung und fachliche Eignung
- Durchführung ohne Förderung nicht wirtschaftlich zumutbar und Gesamtfinanzierung gesichert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliche Anfrage an zuständiges politisches Büro
- Aktuelle Bilanz
- Kostenschätzung / Angebote
Beschreibung
Die Förderinitiative des Landes Burgenland richtet sich an landwirtschaftliche Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die ihre fachlichen, organisatorischen oder marktbezogenen Aktivitäten ausbauen möchten. Mit einem de-minimis-Zuschuss werden Projekte gefördert, die ohne öffentliche Unterstützung nicht wirtschaftlich umsetzbar wären und bei denen Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nachgewiesen sind. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie fachliche Eignung der Organisation sind Voraussetzung für eine Bewilligung. Anträge können jederzeit und unbefristet eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und rasche Umsetzung von Vorhaben im Burgenland gewährleistet ist.
Gefördert werden unter anderem Personalkosten, Investitionsaufwendungen, Dienstleistungen sowie Ausgaben für Weiterbildung von Mitarbeitenden, Qualitäts- und Vermarktungsmaßnahmen sowie die Anschaffung von Inventar und Anlagen. Die maximale Zuwendung beläuft sich auf bis zu € 50.000 innerhalb von drei Jahren für Projekte der landwirtschaftlichen Primärproduktion und bis zu € 300.000 für sonstige Investitionen. Förderberechtigte reichen eine schriftliche Anfrage an das zuständige politische Büro, eine aktuelle Bilanz und detaillierte Kostenschätzungen oder Angebote ein. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit trägt dieses Programm wesentlich zur Stärkung des ländlichen Raums bei und unterstützt die professionelle Entwicklung von landwirtschaftlichen Netzwerken im Burgenland.
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