Zuschuss

Förderungen der freien Wohlfahrt im Land Salzburg

Förderung von Projekten, Beratungs- und Betreuungsdiensten sowie Einrichtungen im Sozialsektor in Salzburg ohne unmittelbare Rechtsgrundlage. Verwendungsnachweis bis 31.03. eines Jahres, Förderansuchen für das Folgejahr bis 30.06.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten, Beratungs- und/oder Betreuungsdiensten, Einrichtungen im Sozialsektor, die in den einschlägigen Materiengesetzen keine unmittelbare Rechtsgrundlage oder keine sonstige finanzielle Bedeckung finden (subsidiäre Leistung).

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch Landesregierung, beauftragte Dritte oder Salzburger Landesrechnungshof
  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  3. Voranschlag des Jahres, für das um die Förderung angesucht wird
  4. Statuten, Satzungen oder Ähnliches bei erstmaligem Ansuchen
  5. Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge und Plankostenrechnung
  6. Weitere Unterlagen laut Allgemeinen Förderrichtlinien

Beschreibung

Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine im Land Salzburg können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse für Projekte, Beratungs- und Betreuungsdienste sowie für soziale Einrichtungen beantragen, sofern keine unmittelbare Rechtsgrundlage oder anderweitige finanzielle Abdeckung besteht. Das Land Salzburg unterstützt so Initiativen, die Subsidiärleistungen im Sozialbereich erbringen – von Integrationsangeboten bis hin zu Hilfeleistungen für benachteiligte Gruppen. Durch die fortlaufende Vergabe von Mitteln wird eine verlässliche Planung ermöglicht, während die Einbindung in die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg die Nachhaltigkeit und Qualität der geförderten Vorhaben gewährleistet.

Anträge sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr einzureichen, der Verwendungsnachweis ist spätestens bis 31. März abzugeben. Zudem ist die Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch die Landesregierung, beauftragte Dritte oder den Salzburger Landesrechnungshof erforderlich. Zum vollständigen Bewerbungsdossier zählen: das ausgefüllte Förderansuchen, der letztvorliegende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), der Voranschlag für das kommende Jahr sowie bei Erstansuchen die Statuten oder Satzungen. Ergänzt wird dies durch detaillierte Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge und eine Plankostenrechnung. Weitere Unterlagen ergeben sich aus den einschlägigen Förderrichtlinien, die eine transparente Abwicklung und zweckgerichtete Mittelverwendung sicherstellen.

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