Zuschuss

Förderungen der Landessportorganisation Salzburg an Salzburger SportlerInnen und Sportorganisationen

Förderungen für Salzburger Sportler:innen und Sportorganisationen in Form von Organisationsbeiträgen, Veranstaltungsförderungen, Ausbildungs- und Fahrtkostenzuschüssen, Nachwuchsförderung sowie Jubiläenzuschüssen. Gültig ab 30.04.2013, unbegrenzt. Einreichung je nach Fördergegenstand jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Unterstützung von Salzburger Einzelsportler:innen und Sportorganisationen durch finanzielle Beiträge für Organisation, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildung, Fahrtkosten, Nachwuchsteilnahmen und Vereinsjubiläen.

Förderfähige Ausgaben

  • Organisationsbeiträge
  • Veranstaltungskosten
  • Ausbildungskosten
  • Fahrtkosten
  • Teilnahmekosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß Allgemeine Förderrichtlinien SPORT Teil 2
  • Für Vereinsjubiläen mindestens 25-jähriger Vereinsbestand

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagen gemäß Allgemeine Förderrichtlinien SPORT Teil 2

Beschreibung

Die Förderungen der Landessportorganisation Salzburg unterstützen Salzburger Sportler:innen, Fachverbands- und Vereinstrainer:innen sowie Sportvereine und -verbände mit finanziellen Zuschüssen zur Stärkung der regionalen Sportinfrastruktur und -entwicklung. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Privatpersonen, Interessenverbände und sonstige Vereine im Bundesland Salzburg. Als fortlaufendes Zuschussprogramm fördert es seit 30. April 2013 alle Projekte, die überwiegend dem öffentlichen Interesse dienen und ohne öffentliche Mittel nicht realisierbar wären. Dabei stehen Sport, Kultur & Medien als thematische Schwerpunkte im Zentrum.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Organisationsbeiträge, Veranstaltungskosten, Ausbildungskosten, Fahrtkosten, Teilnahmekosten und Jubiläumskosten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Einhaltung der „Allgemeinen Förderrichtlinien SPORT Teil 2“, insbesondere der Nachweis eines mindestens 25-jährigen Vereinsbestands bei Jubiläen. Förderanträge können je nach Fördergegenstand jederzeit eingereicht werden; ausschließlich Vereinsjubiläen müssen im jeweiligen Jubiläumsjahr beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind gemäß den Richtlinien zusammenzustellen und fristgerecht bei der Landessportorganisation Salzburg einzureichen, um eine zügige Prüfung und zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse zu gewährleisten.

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