Zuschuss

Förderungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Förderung von Qualitäts- und Gesundheitsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in der Steiermark. Anträge können laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: bis 70%

Förderziel

Zur Aufrechterhaltung des hohen Standards der steirischen tierischen Lebensmittel werden Qualitäts- und Gesundheitsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung gefördert. Die Anträge von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen werden fachlich geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen bewilligt. Die zweckgebundene Verwendung wird kontrolliert.

Förderfähige Ausgaben

  • Leistungs- und Qualitätsprüfungen
  • Genetische Tests
  • Kontrollen und Berichte

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirtschaftlicher Betrieb in der Steiermark
  • Wirtschaftlichkeit ohne Förderung nicht gegeben
  • Nachweis fachlicher Eignung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag mit Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis zur fachlichen Eignung

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Notwendigkeit
  • Fachliche Vollständigkeit der Unterlagen

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt steirische Tierhaltungsbetriebe in der Primärproduktion durch Zuschüsse für Qualitäts- und Gesundheitsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Tierhaltungsmaßnahmen durchführen. Der Fördergegenstand umfasst insbesondere Leistungs- und Qualitätsprüfungen, genetische Tests sowie Kontrollen und Berichte, um die genetische Qualität und die Leistungsmerkmale von Rindern, Schafen und Ziegen langfristig zu sichern. Die beihilfefähigen Ausgaben werden bis zu 70 % erstattet, sofern die Durchführung ohne Förderung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre und fachliche Eignung nachgewiesen wird. Anträge können fortlaufend beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, eingebracht werden.

Die Antragstellung verlangt die Einreichung eines vollständigen Projektantrags mit detaillierter Projektbeschreibung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie eines Nachweises zur fachlichen Eignung. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit und fachliche Vollständigkeit der Unterlagen. Eine fachliche Prüfung sichert die zweckgebundene und widmungsgemäße Verwendung der Mittel. Durch die Förderungen soll der hohe Qualitätsstandard der steirischen tierischen Lebensmittel erhalten bleiben und die Versorgung mit erstklassigen Erzeugnissen gestärkt werden. Interessierte Betriebe finden alle Förderbedingungen faktisch aufbereitet und jederzeit abrufbar, um ihre Tierhaltung nachhaltig zu optimieren.

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