Förderungen der regionalen Zusammenarbeit
Förderung besonderer touristischer Angebots- und Marketingmaßnahmen sowie regional bedeutsamer Projekte und Veranstaltungen im Tourismusland Steiermark.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung besonderer touristischer Angebots- und Marketingmaßnahmen sowie touristischer Projekte und Veranstaltungen mit wesentlicher regionaler und überregionaler Bedeutung zur Stärkung des Tourismuslands Steiermark.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Begründetes und vollständig eingebrachte Ansuchen
- Positive Beurteilung durch das Tourismusressort
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsansuchen
- Nachweis der wirtschaftlichen und fachlichen Eignung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Bekanntgabe aller anderen beantragten und gewährten Förderungen
Bewertungskriterien
- Positive Beurteilung durch das Tourismusressort
Beschreibung
Die Förderungen der regionalen Zusammenarbeit in der Steiermark ermöglichen gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen sowie Interessenverbänden und Vereinen, innovative touristische Angebots- und Marketingmaßnahmen umzusetzen. Insbesondere mehrgemeindige Tourismusverbände, die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH sowie fachlich und wirtschaftlich geeignete Projektträger:innen und Veranstalter:innen können von dieser kontinuierlich ausgeschriebenen Zuwendung profitieren. Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen, deren regionale und überregionale Relevanz zur Profilbildung des Tourismuslands Steiermark beiträgt. Im Fokus stehen dabei sowohl die Entwicklung neuer Angebote als auch die Optimierung bestehender Angebote, die gezielte Bewerbung attraktiver Destinationen und die Organisation von Veranstaltungen mit hoher Strahlkraft.
Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes und begründetes Ansuchen erforderlich, das vom zuständigen Tourismusressort positiv beurteilt wird. Wichtige Bestandteile des Förderungsansuchens sind neben der detaillierten Projektbeschreibung eine präzise Kostenaufstellung und ein realistischer Finanzierungsplan sowie der Nachweis aller weiteren beantragten oder gewährten Fördermittel. Die laufend geöffnete Frist ermöglicht eine flexible Einreichung ohne zeitliche Beschränkung. Bewertet werden in erster Linie die fachliche und wirtschaftliche Eignung der Antragsteller:innen sowie der voraussichtliche Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Tourismusbereich. Die Zuwendung erfolgt als direkter Zuschuss und trägt dazu bei, die steirische Tourismuswirtschaft nachhaltig zu fördern und grenzüberschreitende Kooperationen sichtbar zu machen.
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