Zuschuss

Förderungen der Spadaka-Stiftung

Die Spadaka-Stiftung fördert seit 2005 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Projekte in Niedersachsen in den Bereichen Religion, Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmal- und Umweltschutz sowie Sport und Heimatpflege. Fortlaufende Antragsstellung möglich.

Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Kultur Medien Musik Sport Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke der Region Niedersachsen in den Bereichen Religion, öffentliches Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmal- und Umwelt-/Naturschutz, Landschaftspflege, Wohlfahrtswesen, Sport und Heimatpflege. Zudem bietet die Stiftung die Möglichkeit, sich an bestehenden Stiftungen zu beteiligen oder selbst eine Stiftung zu gründen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck
  • Projekt in Niedersachsen
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der Stiftung eingereicht
  • Verwendung des offiziellen Antragsformulars

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Beschreibung des Projekts
  2. Selbstdarstellung/Faltblatt des Antragstellers
  3. Satzung des Antragstellers
  4. Vereinsregisterauszug
  5. Aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid

Beschreibung

Seit 2005 fördert die Spadaka-Stiftung gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vorhaben in Niedersachsen in vielfältigen Bereichen. Dazu zählen religiöse Projekte, Initiativen im öffentlichen Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung von Kunst, Kultur, Medien und Musik. Maßnahmen im Bau- und Denkmalschutz, Umwelt- und Klimaschutz einschließlich Energieeffizienz, Tierschutz sowie Landschaftspflege werden ebenso unterstützt wie sportliche Aktivitäten und die Pflege regionaler Traditionen. Darüber hinaus eröffnet die Stiftung die Möglichkeit, sich an bestehenden Stiftungen zu beteiligen oder eigene Stiftungen zu gründen, um langfristig Ideen zu bewahren und das gesellschaftliche Engagement vor Ort zu stärken. Mit ihrer regionalen Ausrichtung leistet sie einen Beitrag zur Stärkung lokaler Strukturen und fördert die Vernetzung von Projektträger:innen mit Expert:innen und Multiplikator:innen.


Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich und richtet sich an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine, Institutionen und Stiftungen in Niedersachsen. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Sachkosten, wobei die eingereichten Mittel nach Projektabschluss durch einen Sachbericht mit Kosten-Nachweis belegt werden müssen. Voraussetzung für eine Prüfung ist die Verwendung des offiziellen Antragsformulars und die vollständige Einreichung aller Unterlagen vor Beginn der Maßnahme. Hierzu zählen eine ausführliche Beschreibung des Projekts, eine Selbstdarstellung oder ein Faltblatt der antragstellenden Organisation, die Satzung, ein aktueller Vereinsregisterauszug sowie der Körperschaftsfreistellungsbescheid. Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen in der Regel zweimal jährlich und prüft jede Bewerbung individuell. Dank der kontinuierlichen Fördermöglichkeit erhalten engagierte Akteur:innen eine verlässliche Finanzierungsperspektive zur Umsetzung nachhaltiger und sozialer Projekte in der Region.

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