Förderungen für die Frauenberatungsstellen im Burgenland
Förderung der psychosozialen, juristischen und arbeitsmarktpolitischen Arbeit von Frauenberatungsstellen im Burgenland. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Frauenberatungsstellen im Burgenland, um frauenspezifische und interdisziplinäre Arbeit im psychosozialen Bereich zu leisten. Dabei werden konstruktive Bewältigungsstrategien für verschiedene Lebenslagen und Probleme, welche Frauen betreffen, entwickelt. Darüber hinaus wird seitens dieser Frauenservicestellen Hilfestellung in juristischen Belangen sowie arbeitsmarktpolitische Beratung geleistet.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Finanzierung des Vorhabens muss vor Beginn weitgehend gesichert sein
- Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
- Bei größeren Vorhaben kann die Auszahlung der Förderungsmittel in Teilbeträgen erfolgen
- Änderungen, die Folgen für das Projekt haben, sind dem Referat unverzüglich mitzuteilen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen des Referates Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Beschreibung
Im Bundesland Burgenland erhalten gemeinnützige Frauenberatungsstellen finanzielle Unterstützung in den Themenfeldern Soziales, Frauenförderung, Beratung sowie Arbeit & Soziales. Über einen direkten Zuschuss können psychosoziale, juristische und arbeitsmarktpolitische Angebote weiterentwickelt und ausgebaut werden, um frauenspezifische Herausforderungen zielgerichtet anzugehen. Die Fördermaßnahme zeichnet sich durch eine laufende Antragsmöglichkeit ohne feste Fristen aus und bietet somit Flexibilität bei der Projektplanung. Sie ermöglicht die Einrichtung interdisziplinärer Strukturen, in denen Berater:innen gemeinsam mit Expert:innen konstruktive Strategien zur Bewältigung verschiedenster Lebenslagen erarbeiten. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Beratung & Unternehmensfinanzierung in die Projektkonzeption integriert werden, um soziale Initiativen nachhaltig zu verankern. Durch diese maßgeschneiderte Begleitung sollen individuelle Ressourcen gestärkt und langfristige Perspektiven für Beratungsuchende geschaffen werden.
Zuwendungsberechtigt sind Frauenberatungsstellen mit Sitz im Burgenland, die vor Maßnahmenbeginn eine weitgehende Finanzierungssicherung vorweisen können. Fördermittel dürfen ausschließlich für das beantragte Vorhaben eingesetzt werden; bei umfangreicheren Projekten ist eine Auszahlung in Teilbeträgen möglich. Unverzügliche Mitteilungen aller projektrelevanten Änderungen an das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung sind verpflichtend. Die Zielgruppe umfasst Frauen im Burgenland, die psychosoziale, juristische oder arbeitsmarktbezogene Beratung in Anspruch nehmen möchten. Für die Antragstellung ist das Förderansuchen des Referates Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung vorzulegen. Seit dem 18. Dezember 2013 können Anträge fortlaufend eingereicht werden, da keine Fristbegrenzung besteht. Zur Kontrolle der Mittelverwendung können Belegkontrollen und vereinzelt Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden.