Förderungen für entwicklungspolitische Projekte
Finanzielle Unterstützung für Salzburger Vereine, Personen und Gruppen zur Bekämpfung von Armut im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung von Projekten zur Bekämpfung der Armut im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Landes Salzburg.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektdarstellung und positive Prüfung durch den entwicklungspolitischen Beirat der Salzburger Landesregierung
- Sitz der Projektpartner im Bundesland Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektdarstellung anhand der Antragsformulare
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Projektpartnern
- Ort und Zeitrahmen der Durchführung
Bewertungskriterien
- Hoher Grad der Beteiligung der Zielgruppen
- Berücksichtigung des Gender-Aspekts
- Projekte mit Salzburg-Bezug werden bevorzugt
- Stärkung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Betroffenen
- Nachhaltige Selbsttragfähigkeit der Projekte
Beschreibung
Das Programm bietet eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung des Landes Salzburg für Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Bundesland Salzburg. Gefördert werden Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel, Armut nachhaltig zu bekämpfen und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu stärken. Besonderer Wert wird auf einen hohen Grad der Partizipation der Zielgruppen gelegt, während Gender-Aspekte und ein deutlicher Bezug zu Salzburg bevorzugt berücksichtigt werden. Durch die Förderung sollen Aktivitäten der Zivilgesellschaft unterstützt, Empowerment-Prozesse gefördert und langfristig tragfähige Strukturen aufgebaut werden.
Für eine Antragstellung ist eine ausführliche Projektdarstellung gemäß den offiziellen Formularen erforderlich. Ergänzend dazu sind ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu beteiligten Projektpartner:innen, zum Ort und zum Zeitrahmen der Durchführung einzureichen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die positive Begutachtung durch den entwicklungspolitischen Beirat der Salzburger Landesregierung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine festgelegte Frist besteht nicht. Die Zuwendung erfolgt nach Genehmigung im Voraus; nach Projektabschluss sind Bericht und Abrechnung vorzulegen. Dieses Angebot richtet sich an alle, die mit innovativen, partizipativen und nachhaltigen Ansätzen zur Armutsbekämpfung beitragen möchten.