Förderungen für Kleinvorhaben für Klima und Umwelt
Förderung für innovative Kleinvorhaben im Klima- und Umweltschutz in Wien bis zu 10.000 €. Anträge online laufend bis Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von umweltspezifischen Projekten und Aktivitäten, die zum Klima- und Umweltschutz beitragen und einen inhaltlichen, institutionellen oder geographischen Bezug zur Stadt Wien aufweisen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel)
- Reisekosten in Ausnahmefällen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Freiwillige Sozialleistungen
- Private Pensionsvorsorge
- Kilometergeld
- Mietwagenkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Zweigstelle in Wien
- Öffentliches Interesse am Umwelt- und Klimaschutz
- Bezug zur Stadt Wien inhaltlich, institutionell oder geographisch
- Vollendung des 18. Lebensjahres (bei natürlichen Personen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Meldebestätigung (natürliche Personen)
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregister-/Firmenbuchauszug
- Lichtbildausweis
- Online-Förderantrag
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
- Bezug zur Stadt Wien
- Finanzieller Bedarf
- Innovationsgrad
Beschreibung
Die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) unterstützt innovative Kleinvorhaben im Klima- und Umweltschutz mit direkten Zuschüssen von bis zu 10.000 Euro. Förderwürdige Projekte zeichnen sich durch einen klaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie einen inhaltlichen, institutionellen oder geographischen Bezug zur Stadt Wien aus. Die Förderhöhe orientiert sich am tatsächlichen finanziellen Bedarf und wird nach formaler, inhaltlicher und finanzieller Prüfung durch ein unabhängiges Gremium vergeben. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalkosten, Sachkosten sowie Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln; Reisekosten können in begründeten Ausnahmefällen anerkannt werden. Nicht förderbar sind unter anderem Repräsentationskosten, freiwillige Sozialleistungen, private Pensionsvorsorge, Kilometergeld und Mietwagenkosten. Bewertungskriterien sind Innovationsgrad, finanzieller Bedarf, Nutzen für Wien sowie Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene gemeinnützige Personengesellschaften sowie natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Wien. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Zweigstelle in Wien und der Nachweis eines öffentlichen Interesses am Klima- und Umweltschutz. Der Online-Förderantrag kann fortlaufend ab 1. Jänner 2025 bis zur Ausschöpfung des Budgetvolumens eingereicht werden. Einzureichende Unterlagen sind unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, ein aktueller Vereinsstatuten- oder Gesellschaftsvertrag, ein Strafregisterauszug, Meldebestätigung bzw. Lichtbildausweis. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgen elektronisch im MA 22-Formularserver.
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