Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Abwasserentsorgung
Förderung von Gemeinden, Wasserverbänden und natürlichen sowie juristischen Personen in Oberösterreich für Abwasserentsorgungsanlagen, Schlammbehandlung, Energiegewinnung aus Biogas, Benchmarking und digitale Leitungsinformationssysteme. Anträge kontinuierlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen, Nutzung von Biogas zur Energiegewinnung im Eigenbedarf, interkommunale Zusammenarbeit, digitale Leitungsinformationssysteme, Wiederherstellung nach Naturkatastrophen und Teilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen
- Einrichtungen zur Biogasnutzung
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Digitale Leitungsinformationssysteme
- Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebsgebäude außer Kläranlagen-Betriebsgebäude
- Thermische Schlammtrocknung
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen gemäß Bundes-Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft
- Positive Beurteilung durch Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Einhaltung der Landes-Förderungsrichtlinien Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen Formular
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Rechnungsnachweise
- Kameraschadenbericht für Kanalzustand
- Beurteilungsschreiben der KPC
Bewertungskriterien
- Einhaltung Förderungsrichtlinien
- Technische Machbarkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Innovationsgehalt (z. B. Biogasnutzung)
Beschreibung
Die Fördermaßnahme in Oberösterreich richtet sich an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften sowie an natürliche und juristische Personen in überwiegend öffentlichem Eigentum oder im Eigenbedarf. Gefördert werden die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen, die Etablierung von Einrichtungen zur Biogasnutzung im Eigenbedarf, Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Vorbereitung eines digitalen Leitungsinformationssystems auf Basis kamerageführter Zustandserhebungen. Ergänzend werden Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen und Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV berücksichtigt. Anträge können fortlaufend und unbefristet seit 01.01.2013 eingebracht werden.
Das Förderinstrument gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20 % der anerkennungsfähigen Investitionskosten. Voraussetzung sind Maßnahmen gemäß Bundes- und Landes-Förderrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft, eine positive Beurteilung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie die Einhaltung der Landesrichtlinien Oberösterreich. Förderfähig sind Ausgaben für Anlagenerrichtung, Reinvestition, interkommunale Kooperation, digitale Leitungsinformationssysteme, Wiederherstellung nach Katastrophen und Benchmarking-Gebühren. Nicht förderfähig sind u. a. thermische Schlammtrocknung und Immobilienankäufe. Für die Antragstellung sind unter anderem das vollständig ausgefüllte Ansuchen, eine Kosten- und Leistungsrechnung, Rechnungsnachweise, ein Kamerabefahrungsbericht und das Beurteilungsschreiben der KPC vorzulegen.