Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Wasserversorgung
Förderung der Ersterrichtung und Reinvestition in Wasserversorgungsanlagen sowie begleitende Maßnahmen wie digitale Kataster, Trinkwasserkonzepte und Nutzung erneuerbarer Energien in Oberösterreich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Ersterrichtung und Reinvestition in Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen), Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und Wasseraufbereitung, der Ankauf von Grundstücken für Schutzgebiete, die Erstellung digitaler Leitungskataster und Trinkwasserversorgungskonzepte sowie Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung erneuerbarer Energien im Umfang des Eigenbedarfs der Anlagen einschließlich zugehöriger Planungs- und Bauaufsichtsleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Ersterrichtung und Reinvestition von Wasserversorgungsanlagen
- Ankauf von Grundstücken für Schutzgebiete
- Erstellung digitaler Leitungskataster
- Erstellung von Trinkwasserversorgungskonzepten
- Einrichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie (Eigenbedarf)
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden, Wasserverbände oder Wassergenossenschaften
- Alpine Vereine
- Natürliche und juristische Personen mit Anschlussleitung > 100 lfm
- Natürliche und juristische Personen mit Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Endabrechnungsunterlagen
Beschreibung
Dieses Förderprogramm unterstützt in Oberösterreich die Errichtung und Reinvestition von Anlagen zur Trinkwasserversorgung und -aufbereitung sowie begleitende Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, energieeffizienten und umweltgerechten Wasserversorgung. Gefördert werden unter anderem die Wasserfassung (Brunnen, Quellen), die Wasserspeicherung in Hoch- und Tiefbehältern, die Verteilung über Trinkwasserleitungen sowie die Aufbereitung von Wasser. Darüber hinaus können der Ankauf von Grundstücken für Schutzgebiete, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters, die Ausarbeitung von Trinkwasserversorgungskonzepten sowie der Einbau von Einrichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Eigenbedarf bezuschusst werden. Zu den förderfähigen Leistungen zählen zudem Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, die einen reibungslosen Ablauf und eine hohe Qualität der Projekte gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften, alpine Vereine sowie natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung mit mehr als 100 Metern Länge an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz errichten oder Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlagen neu errichten bzw. reinvestieren. Die Beantragung erfolgt jederzeit über ein Formular bei der Abteilung Wasserwirtschaft der Oberösterreichischen Landesregierung. Für die Einreichung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die Endabrechnungsunterlagen erforderlich. Nach positiver Prüfung werden die Zuschüsse unmittelbar ausbezahlt. Dieses kontinuierlich offene Förderangebot trägt wesentlich dazu bei, die regionale Infrastruktur zu stärken, die Trinkwasserqualität zu sichern und erneuerbare Energien im Wassersektor zu fördern.
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