Zuschuss

Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21

Förderung gemeindeübergreifender und thematischer Vernetzungen der Lokalen Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch durch Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle in Oberösterreich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Unterstützung der Vernetzung und des Erfahrungsaustauschs von Akteurinnen und Akteuren der Lokalen Agenda 21 in Oberösterreich durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer, multiplizierbarer Projektmodelle.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung der Aufgabenstellung mit den Zielen der Lokalen Agenda 21
  • Einreichung des vollständigen Antrages bis zum jeweils bekanntgegebenen Stichtag

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Basisqualitäten zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21

Beschreibung

Im Rahmen der Agenda 21 in Oberösterreich fördert das Land innovative, gemeindeübergreifende Projekte, die lokale Zukunftsprozesse vernetzen und den Erfahrungsaustausch stärken. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung multiplizierbarer Modelle in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Interessenverbände und Vereine, deren Aufgabenstellung mit den Prinzipien der Lokalen Agenda 21 übereinstimmt, können einen Zuschuss beantragen. Durch diesen Impuls unterstützt die Fördermaßnahme den Aufbau thematischer Netzwerke, die langfristig zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung klimagerechter Maßnahmen in der Region beitragen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem bundesweit einheitlichen Verfahren, bei dem die Basisqualitäten zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 als Bewertungskriterien dienen. Anträge von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Kooperationen und weiteren berechtigten Akteur:innen müssen vollständig bis zu den jeweils bekanntgegebenen Stichtagen eingereicht werden. Die Förderung wird auf Antrag gewährt, sofern die Vorhaben den definierten Umwelt- und Klimaschutzzielen entsprechen und einen innovativen, übertragbaren Mehrwert bieten. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Landesabteilung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und der erzielten Bewertungspunktzahl. Blockweise veröffentlichte Einreichfristen ermöglichen eine transparente und planbare Antragstellung.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.