Zuschuss

Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21

Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21 in Oberösterreich zur gemeindeübergreifenden Vernetzung und Umsetzung innovativer Zukunftsprozesse. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 75%
Projektstart ab: 01.01.2013
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von gemeindeübergreifenden und thematischen Vernetzungen der Lokalen Agenda 21-Zukunftsprozesse, des Erfahrungsaustauschs sowie der Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer innovativer Modelle zur zukunftsorientierten Entwicklung in oberösterreichischen Gemeinden und Regionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Prozessbegleitung und Moderation
  • Berater- und Expert:innen-Honorare
  • Veranstaltungskosten
  • Druck- und Publikationskosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen der Verwaltung
  • Büro- und Sachartikel
  • Bewirtungskosten
  • Rabatte und Skonti
  • Vorsteuerabzugsfähige Umsatzsteuer
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung im ländlichen Gebiet in Oberösterreich
  • Übereinstimmung mit den Zielen und Vorgaben der Lokalen Agenda 21 in Österreich
  • Nachweis der fachlichen Kompetenz für Agenda 21-Prozesse

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag inklusive Verpflichtungserklärung
  2. Kostenkalkulation
  3. Vorhabensdatenblatt

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt der entwickelten Modelle
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beteiligungsqualität
  • Multiplizierbarkeit der Ergebnisse

Beschreibung

Das Programm fördert gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen im Rahmen der Lokalen Agenda 21 in Oberösterreich und unterstützt Initiativen, die an einer zukunftsorientierten Entwicklung arbeiten. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, Kooperationen sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgabenstellung mit den Zielen der Agenda 21 übereinstimmt. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine und Unternehmen. Thematisch reicht die Förderung von Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie über Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bis zu Bildung für nachhaltige Entwicklung, Regional- und Landwirtschaftsförderung, Energieeffizienz, Arbeit & Soziales sowie Beratung und Unternehmensfinanzierung. Ziel ist der Erfahrungsaustausch, die Entwicklung multiplikationsfähiger Modelle und die Moderation innovativer Zukunftsprozesse.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % der anerkannten Ausgaben bei einer maximalen Projektdauer von 24 Monaten. Förderfähig sind insbesondere Prozessbegleitung und Moderation, Honorare für Berater:innen und Expert:innen, Veranstaltungskosten, Druck- und Publikationskosten, Öffentlichkeitsarbeit, Raum- und Technikmieten sowie Porto- und Versandkosten. Nicht berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen für Verwaltungs-Personal, Büro- und Sachartikel, Bewirtungskosten, Rabatte und Skonti, vorsteuerabzugsfähige Umsatzsteuer, Abschreibungen, Spesen oder Zinsen. Zur Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderungsantrag inklusive Verpflichtungserklärung, eine Kostenkalkulation und ein Vorhabensdatenblatt erforderlich. Eine fachliche Qualifikation für Agenda 21-Prozesse sowie die Umsetzung im ländlichen Raum Oberösterreichs müssen nachgewiesen werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

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