Förderungen für Sozialeinrichtungen
Förderung des laufenden Betriebs, Einzelprojekten und Investitionen für Sozialeinrichtungen in Tirol. Anträge sind jederzeit möglich, keine Kosten für die Antragstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des laufenden Betriebes (Personal und Sachkosten), Förderung von Einzelprojekten (z. B. Veranstaltungen, Broschüren) sowie Investitionsförderungen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen in Sozialeinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen
- Einzelprojektkosten (z. B. Veranstaltungen, Broschüren)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung im Sozialbereich
- Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung durch Tätigkeitsberichte, Jahresabschlüsse oder Originalbelege
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tätigkeitsberichte
- Jahresabschlüsse
- Originalbelege
Beschreibung
Diese Zuschussmöglichkeit in Tirol richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine im Sozialbereich und fördert laufend den Betrieb, Einzelprojekte und Investitionen. Gefördert werden sowohl Personal- und Sachkosten im täglichen Betrieb als auch Projektkosten beispielsweise für Veranstaltungen oder Broschüren. Darüber hinaus stehen Mittel für bauliche und einrichtungstechnische Adaptierungen von Gebäuden zur Verfügung. Eine Antragstellung ist jederzeit gebührenfrei möglich.
Als förderfähige Ausgaben gelten insbesondere Personalaufwendungen, Sachkosten, Einzelprojektkosten sowie Investitionen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen. Vorausgesetzt wird der Nachweis einer zweckentsprechenden Mittelverwendung, der durch Tätigkeitsberichte, Jahresabschlüsse oder Originalbelege erbracht wird. Interessierte Einrichtungen im Sozialbereich profitieren von der flexiblen Bereitstellung der Gelder ohne lästige Fristen und können so kontinuierlich Personal-, Sach- sowie Projektbedarfe decken und bauliche Maßnahmen umsetzen. Die Förderung erfolgt gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Tirol und unterstützt damit die nachhaltige Stärkung sozialer Angebote in der Region.
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