Förderungen für Umweltprojekte
Die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) fördert umweltspezifische Projekte und Initiativen mit Wien-Bezug. Anträge online möglich bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung umweltspezifischer Aktivitäten in Wien, die ein öffentliches Interesse erfüllen und einen Bezug zur Stadt Wien aufweisen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Freiwillige Sozialleistungen
- Strafen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit
- Bezug zur Stadt Wien
- öffentliches Interesse
- finanzieller Bedarf
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Strafregisterauszug
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
Bewertungskriterien
- Öffentliches Interesse
- Bezug zur Stadt Wien
- Finanzieller Bedarf
Beschreibung
Die „Förderungen für Umweltprojekte“ der Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz (MA 22) der Stadt Wien unterstützen seit 2014 gemeinnützige Organisationen mit Projekten und Initiativen, die nachweislich dem Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz in Wien dienen. Gefördert werden Vereine, juristische Personen sowie im Firmenbuch eingetragene gemeinnützige Personengesellschaften und Unternehmen, die ein öffentliches Interesse erfüllen und einen inhaltlichen, institutionellen oder geographischen Bezug zur Stadt Wien aufweisen. Als Zuwendungsart steht ein Zuschuss in Höhe von bis zu 250.000 € je Einzelvorhaben zur Verfügung; Anträge können fortlaufend online bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden. Maßgebliche Bewertungskriterien sind das öffentliche Interesse, der Wien-Bezug und der finanzielle Bedarf. Nicht förderfähig sind Repräsentationskosten, freiwillige Sozialleistungen und Strafen.
Bewerbungen erfordern eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung sowie persönlich unterzeichnete Unterlagen, darunter Strafregisterauszug, Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag und aktueller Vereins- bzw. Firmenbuchauszug. Zudem müssen Förderwerber:innen den Nachweis erbringen, dass keine anderweitige Finanzierung möglich ist und alle Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes eingehalten werden. Die MA 22 prüft Anträge formal, inhaltlich und finanziell und legt sie beschlussfassenden Gremien vor. Bei positiver Entscheidung folgt ein schriftlicher Fördervertrag samt Förderrichtlinie, woraufhin die Auszahlung unbar an die angegebene Bankverbindung erfolgt. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung von Umweltprojekten, die das Gemeinwohl fördern und Wien als lebenswerte Stadt zukunftsfähig gestalten.
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