Zuschuss

Förderungen für volksgruppenspezifische Projekte an juristische Personen

Förderung von Projekten und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug in Kärnten zur Förderung eines wirkungsvollen Zusammenlebens von Mehrheit und Minderheit. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug zum Zwecke eines möglichst wirkungsvollen Zusammenlebens von Mehrheit und Minderheit im Lande. Weiters werden Publikationen und Ankäufe gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Projekt- und Veranstaltungskosten
  • Publikationskosten
  • Anschaffungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsformular mit Finanzierungsplan
  • Subventionserklärung und Förderzusage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsansuchen und -erklärung
  2. Finanzierungsplan

Beschreibung

Das Förderinstrument in Kärnten richtet sich an juristische Personen wie Vereine, Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen. Ziel dieser Initiative ist die Förderung von Projekten und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug, um ein wirkungsvolles Zusammenleben von Mehrheit und Minderheit zu stärken. Schwerpunkt bildet die Stärkung des slowenischsprachigen Kulturerbes und die Förderung interkultureller Begegnungen in der Region. In den Themenfeldern Kultur, gesellschaftlicher Zusammenhalt & Demokratie, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales werden vielfältige Vorhaben unterstützt. Gefördert werden neben kulturellen Events auch Publikationen und fachbezogene Anschaffungen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, da keine Bewerbungsfrist begrenzt ist, und bieten damit flexible Fördermöglichkeiten für Vorhaben unterschiedlicher Größenordnung.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und deckt Ausgaben für Projekt- und Veranstaltungskosten, Publikationen sowie Anschaffungskosten ab. Bewerbende müssen ein Antragsformular mit Finanzierungsplan sowie eine Subventionserklärung mit Förderzusage einreichen. Die fachliche Prüfung und Bewilligung erfolgt durch die Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion. Ein Verwendungsnachweis ist bis zu einem vorgegebenen Termin zu erbringen, wobei originale Rechnungen im Umfang der gewährten Mittel geprüft und entwertet werden. Formulare und weiterführende Informationen stehen über die offiziellen Landesportale zur Verfügung. Diese Regelungen schaffen transparente Rahmenbedingungen, um Vorhaben mit slowenischem Volksgruppenbezug professionell und nachhaltig umzusetzen. Durch die kontinuierliche Vergabestruktur wird ein zeitnaher Projektstart ermöglicht.

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