Förderungen für zeithistorische Projekte
Förderung von Projekten und Veranstaltungen mit zeithistorischem Bezug in Kärnten, im Alpen-Adria-Raum und bei grenzüberschreitenden Kooperationen, einschließlich Publikationen und Ankäufe. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen mit zeithistorischem Bezug in Kärnten, im Alpen-Adria-Raum und im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Kooperationen des Landes Kärnten sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Projektpartnern. Zudem werden Publikationen und Ankäufe gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Publikationskosten
- Anschaffungskosten
- Projekt- und Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular mit Finanzierungsplan
- Subventionserklärung und Förderzusage
Beschreibung
Das Programm unterstützt vielfältige zeithistorische Initiativen in Kärnten sowie im gesamten Alpen-Adria-Raum und bei grenzüberschreitenden Kooperationen des Landes Kärnten. Gefördert werden sowohl wissenschaftlich fundierte Veröffentlichungen als auch die Anschaffung von historischen Objekten und die Realisierung von Projekten oder Veranstaltungen mit klar definiertem zeithistorischem Bezug. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen ebenso wie öffentliche Einrichtungen. Die Bandbreite der zulässigen Ausgaben reicht von Publikationskosten über Projekt- und Veranstaltungskosten bis hin zu Anschaffungskosten, wodurch kreative Vorhaben, Ausstellungskonzepte und Forschungsvorhaben gleichermaßen unterstützt werden. Durch die Fortsetzung der Antragsmöglichkeit ohne feste Frist wird eine zeitlich flexible Planung und Umsetzung von Initiativen ermöglicht.
Für die Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive Finanzierungsplan erforderlich; ergänzend sind eine Subventionserklärung sowie eine Förderzusage beizulegen. Nach positiver Förderentscheidung erfolgt eine Belegkontrolle und Entwertung der Originalrechnungen in Höhe der bewilligten Zuschusssumme. Ein abschließender Verwendungsnachweis ist fristgerecht einzureichen, damit der Erfolg des Projekts dokumentiert wird. Die Abwicklung erfolgt unbürokratisch über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion in Klagenfurt, das als Fördergeber die Gesamtkoordination übernimmt und für Rückfragen zur Verfügung steht. Dieses Förderinstrument leistet einen entscheidenden Beitrag zur Bewahrung und Vermittlung zeithistorischer Erkenntnisse in der Region.
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