Förderungen im Bereich Allgemeine Volkskultur
Förderung im Bereich Allgemeine Volkskultur in der Steiermark zur Erhaltung und Weiterentwicklung überlieferten Kulturguts. Anträge laufend bis vor Projektumsetzung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt und Weiterentwicklung des überlieferten Kulturguts, Förderung innovativer Ansätze und Entwicklungen, Herstellung von Synergien mit anderen Kultur- und Bildungsbereichen, Stärkung der regionalen Identität sowie Unterstützung von Kooperationen für interkulturelle Aktivitäten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezug zur Steiermark
- Antrag vor Projektumsetzung einzureichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsrichtlinien
- Onlineformular im Bereich der Volkskultur
- Merkblatt
- Einnahmen/Ausgaben - Aufstellung
- Belegsverzeichnis
Beschreibung
Im Bundesland Steiermark stehen kontinuierlich Zuschüsse zur Verfügung, die das reiche Erbe der allgemeinen Volkskultur bewahren und gleichzeitig zukunftsweisende Impulse fördern. Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen mit einem klaren Projektbezug zur Steiermark können Anträge einreichen, solange diese vor der Projektumsetzung gestellt werden. Ziel ist es, traditionelle Bräuche, Musik- und Tanzformen, Handwerkskunst und mündlich überliefertes Wissen zu erhalten und durch innovative Konzepte Synergien mit anderen Kultur- und Bildungsbereichen herzustellen. Dabei wird besonderer Wert auf die Stärkung der regionalen Identität gelegt, ebenso wie auf die Förderung interkultureller Kooperationen, die das kulturelle Miteinander bereichern. Die Maßnahmen reichen von Workshops und Festivals über Dokumentationsprojekte bis hin zu grenzüberschreitenden Initiativen, die dazu beitragen, die Volkskultur als lebendigen Teil des modernen Gemeinschaftslebens erlebbar zu machen.
Für eine Antragstellung sind das offizielle Onlineformular im Bereich Volkskultur, das Merkblatt sowie eine detaillierte Einnahmen-/Ausgaben-Aufstellung inklusive Belegsverzeichnis erforderlich. Antragsteller:innen sollten die jeweiligen Förderungsrichtlinien beachten und das vollständige Dossier drei bis sechs Monate vor Projektbeginn einreichen, um ausreichend Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Bewilligung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des geförderten Vorhabens eine Abrechnung vorzulegen. Diese Förderoption eröffnet Akteur:innen eine verlässliche Basis, um historische Traditionen lebendig zu halten und neue Zugänge zu kulturellem Erbe zu schaffen – ganz im Sinne einer vielfältigen, lebendigen Kulturlandschaft in der Steiermark.
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