Förderungen im Bereich Denkmalschutz
Zuschüsse für Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen sowie Beiträge zur denkmalgerechten Wiederherstellung in Österreich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen entstehen oder auf Grund von Veränderungen zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes bzw. zur Erhaltung verursacht werden. Zusätzlich werden Anerkennungsbeiträge im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege vergeben.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sicherung und Erhaltung von Denkmalen
- Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten
- Wissenschaftliche Erforschung
- Maßnahmen zur denkmalgerechten Wiederherstellung
- Anerkennungsbeiträge im Denkmalschutz
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung über ein denkmalgeschütztes Objekt
- Nachweis der Denkmaleigenschaft gemäß Denkmalschutzgesetz
- Vorlage eines fachgerechten Sanierungs- oder Erhaltungskonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Denkmaleigenschaft
- Projektbeschreibung und -konzept
- Kostenvoranschläge/Förderkostenplan
- saldiertes Originalbelegwesen nach Abschluss
- Förderungszusage
Beschreibung
In Österreich steht eine fortlaufend verfügbare Zuschussmöglichkeit zur Verfügung, die sich gezielt dem Schutz, der Erhaltung und Erforschung von denkmalgeschützten Bauwerken widmet. Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können Förderungen für Projekte beantragen, die zur Sicherung und denkmalgerechten Wiederherstellung historischer Objekte beitragen. Neben klassischen Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten werden auch wissenschaftliche Untersuchungen und Anerkennungsbeiträge unterstützt, um langfristig ein echtes Bewusstsein für das kulturelle Erbe zu schaffen und dessen Substanz nachhaltig zu bewahren.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Sicherung und Erhaltung unter Denkmalschutz stehender Objekte entstehen, inklusive der Erstellung fachgerechter Sanierungskonzepte. Voraussetzung ist der Nachweis der Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz und die Vorlage eines detaillierten Projekt- und Kostenplans. Begleitend müssen Originalbelege vorgelegt sowie ein saldiertes Abrechnungswesen sichergestellt werden. Anträge können jederzeit beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eingereicht werden, wobei der Termin für die Abrechnung mit der Förderzusage bekanntgegeben wird. Diese Unterstützung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, baukulturelle Werte in ganz Österreich zu erhalten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
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