Zuschuss

Förderungen im Bereich Denkmalschutz

Förderung von Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen in Wien. Anträge laufend möglich.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Gefördert werden Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen entstehen, oder die aufgrund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes bzw. der Erhaltung verursacht werden. Weiters werden Anerkennungsbeiträge auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuerkannt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Sicherungsmaßnahmen
  • Erhaltungskosten
  • Forschungskosten
  • Maßnahmen zur Herstellung eines denkmalgerechten Zustandes

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Objekt steht unter Denkmalschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Arbeits- und Finanzierungsplan

Beschreibung

In Wien stehen denkmalgeschützte Objekte im Mittelpunkt einer fortlaufend geöffneten Förderlinie, die sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen können. Zielsetzung ist die Absicherung, Erhaltung und wissenschaftliche Erforschung historischer Bauwerke. Im Rahmen dieser Zuschüsse werden sämtliche Aufwendungen unterstützt, die unmittelbar mit Sicherungsmaßnahmen, Erhaltungsarbeiten oder Voruntersuchungen zur Wiederherstellung eines denkmalgerechten Zustands zusammenhängen. Zudem werden Anerkennungsbeiträge im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege vergeben, um die nachhaltige Instandhaltung und Dokumentation kultureller Werte zu fördern. Das budgetierte Volumen von 14,836 Mio. Euro garantiert eine solide Basis für vielfältige denkmalpflegerische Initiativen in der Bundeshauptstadt.

Antragsberechtigt sind in erster Linie Eigentümer:innen von unter Schutz stehenden Bauwerken, rechtlich übergeordnete Träger wie Diözesan-Bauämter sowie Bauherr:innen, die Maßnahmen gesetzmäßig veranlassen lassen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des Denkmalschutzstatus. Förderfähig sind exemplarisch Kosten für Stabilisierung, Restaurierung, archäologische und kunsthistorische Forschung sowie Adaptierungen, die den ursprünglichen Charakter respektieren. Die Einreichung erfolgt mittels ausgefülltem Antragsformular sowie einem detaillierten Arbeits- und Finanzierungsplan. Angaben zu aktuellen Fristen und weiterführenden Informationen sind auf der Service-Plattform Kunst & Kultur des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport abrufbar. Eine Abrechnung erfolgt nach Bewilligung auf Basis saldierter Originalbelege.

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