Förderungen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz
Förderung von Maßnahmen zum Selbstschutz, zur alltäglichen Gefahrenabwehr sowie zum Schutz vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen in Wien mit Fokus auf Resilienzsteigerung, Innovation im Katastrophenmanagement und Einsatzkräfte-Ausbildung. Anträge ab 01.01.2024 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zum Selbstschutz, zur alltäglichen Gefahrenabwehr sowie zum Schutz vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen (einschließlich Vorsorge gegen internationale Terrorismusfolgen) mit Schwerpunkt auf Resilienzsteigerung Österreichs, Nutzung neuer Technologien im Katastrophenmanagement, Ausbildung von Einsatzkräften, Eigenvorsorge in der Bevölkerung, alpine Sicherheit und Koordination des Feuerwehrwesens.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kenntnisse im Bereich des Katastrophenschutzes oder des Feuerwehrwesens
- Geeignete Infrastruktur für den Einsatz im nationalen und/oder internationalen Katastrophenfall
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Förderungsansuchen gemäß dem Muster des BMI
- Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Ein Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Inneres fördert in Wien maßgebliche Initiativen zum Selbstschutz, zur alltäglichen Gefahrenabwehr sowie zum Schutz vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen. Im Mittelpunkt stehen die Steigerung der nationalen Resilienz, die Integration innovativer Technologielösungen im Katastrophenmanagement und die gezielte Ausbildung von Einsatzkräfte. Ausdrücklich unterstützt werden Konzepte zur Eigenvorsorge der Bevölkerung, Maßnahmen zur alpinen Sicherheit sowie die Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens. Träger:innen können Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen sein, die über einschlägige Fachkenntnisse im Katastrophenschutz oder im Feuerwehrwesen sowie eine geeignete Infrastruktur für nationale und internationale Einsätze verfügen.
Ab dem 01.01.2024 sind Anträge unbefristet und fortlaufend möglich. Für die Antragstellung ist ein schriftliches Förderungsansuchen gemäß dem Muster des BMI erforderlich, ergänzt durch einen detaillierten Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan. Die Mittelvergabe erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der insbesondere ehrenamtliche Bergretter:innen, freiwillige Feuerwehrstrukturen und weitere Akteur:innen im Zivil- und Katastrophenschutz unterstützt. Die praxisorientierte Förderung trägt langfristig zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft bei und fördert die Weiterentwicklung sicherheitsrelevanter Strukturen in Österreich.