Zuschuss

Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung: Energiewende, Bewusstseinsbildung

Förderung von Projekten zum Ziel der Energiewende, inklusive bewusstseinsbildender Maßnahmen. Anträge können ab 01.04.2025 laufend eingereicht werden. Region: Wien.

Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Projekten zum Ziele der Energiewende, insbesondere bewusstseinsbildender Maßnahmen, um das öffentliche Bewusstsein für die Energiewende zu stärken und deren Ziele zu erreichen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • förderwürdige Leistung
  • erhebliches öffentliches Interesse
  • schriftliches Förderansuchen
  • Leistungsplan
  • Zeitplan
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. schriftliches Förderansuchen
  2. Leistungsplan
  3. Zeitplan
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Förderwürdigkeit der Leistung
  • Erhebliches öffentliches Interesse
  • Befähigung des Förderwerbers
  • Kostenangemessenheit
  • Projektumsetzbarkeit
  • Anreizeffekt

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bietet in Wien eine fortlaufende Zuschussförderung für Projekte zur Energiewende an, die insbesondere bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen. Ziel ist es, Akteur:innen aus Wirtschaft, Non-Profit-Bereich, öffentlichem Sektor und Privatinitiative bei der Gestaltung innovativer Kampagnen zu begleiten und dadurch das öffentliche Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeffizienz zu stärken. Die Förderung steht Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden sowie Privatpersonen offen. Ab dem 1. April 2025 können Anträge ohne fixe Frist eingereicht werden. Das Budget ist nicht limitiert, sodass eine Vielzahl förderwürdiger Vorhaben realisiert werden kann.

Die Antragstellung erfordert ein schriftliches Förderansuchen mit Leistungsplan, Zeitplan sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan. Bewertet werden Kriterien wie öffentliches Interesse, fachliche Befähigung der Förderwerber:innen, Kostenangemessenheit, Umsetzbarkeit des Projekts sowie der Anreizeffekt. Gefördert wird jede Leistung, die einen nachweisbaren Beitrag zur Energiewende und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung leistet. Interessierte Projektverantwortliche profitieren von einer transparenten Rechtsgrundlage (ARR 2014) und einer unbürokratischen Abwicklung. Dank der Offenheit des Programms können vielfältige Aktionen realisiert werden – von Informationskampagnen über Workshops bis hin zu interaktiven Online-Formaten. Die Förderung lädt dazu ein, kreative Ansätze in Energiefragen zu verfolgen und gemeinsam mit Expert:innen und der Gesellschaft den Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten.

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