Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung: Energiewende, Bewusstseinsbildung
Förderung von Projekten zum Ziel der Energiewende, inklusive bewusstseinsbildender Maßnahmen. Anträge können ab 01.04.2025 laufend eingereicht werden. Region: Wien.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zum Ziele der Energiewende, insbesondere bewusstseinsbildender Maßnahmen, um das öffentliche Bewusstsein für die Energiewende zu stärken und deren Ziele zu erreichen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- förderwürdige Leistung
- erhebliches öffentliches Interesse
- schriftliches Förderansuchen
- Leistungsplan
- Zeitplan
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- schriftliches Förderansuchen
- Leistungsplan
- Zeitplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Förderwürdigkeit der Leistung
- Erhebliches öffentliches Interesse
- Befähigung des Förderwerbers
- Kostenangemessenheit
- Projektumsetzbarkeit
- Anreizeffekt
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bietet in Wien eine fortlaufende Zuschussförderung für Projekte zur Energiewende an, die insbesondere bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen. Ziel ist es, Akteur:innen aus Wirtschaft, Non-Profit-Bereich, öffentlichem Sektor und Privatinitiative bei der Gestaltung innovativer Kampagnen zu begleiten und dadurch das öffentliche Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeffizienz zu stärken. Die Förderung steht Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden sowie Privatpersonen offen. Ab dem 1. April 2025 können Anträge ohne fixe Frist eingereicht werden. Das Budget ist nicht limitiert, sodass eine Vielzahl förderwürdiger Vorhaben realisiert werden kann.
Die Antragstellung erfordert ein schriftliches Förderansuchen mit Leistungsplan, Zeitplan sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan. Bewertet werden Kriterien wie öffentliches Interesse, fachliche Befähigung der Förderwerber:innen, Kostenangemessenheit, Umsetzbarkeit des Projekts sowie der Anreizeffekt. Gefördert wird jede Leistung, die einen nachweisbaren Beitrag zur Energiewende und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung leistet. Interessierte Projektverantwortliche profitieren von einer transparenten Rechtsgrundlage (ARR 2014) und einer unbürokratischen Abwicklung. Dank der Offenheit des Programms können vielfältige Aktionen realisiert werden – von Informationskampagnen über Workshops bis hin zu interaktiven Online-Formaten. Die Förderung lädt dazu ein, kreative Ansätze in Energiefragen zu verfolgen und gemeinsam mit Expert:innen und der Gesellschaft den Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten.
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