Förderungen rund um's Wohnen
Förderprogramm des Landes Oberösterreich zur qualitativen Verbesserung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld. Gefördert werden z. B. Einbau von Liften, Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen, Sicherheits- und Energiesparmaßnahmen sowie Wohnbauforschung. Beiträge bis zu 50 %, Darlehen bis zu 80 %, Beratung und Forschung bis zu 100 %. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die qualitative Verbesserung der Wohnungsversorgung und des bestehenden Wohnumfeldes durch die Förderung von Maßnahmen, die dem Wohnbedürfnis und der Lebensqualität der BewohnerInnen dienen. Gefördert werden etwa der nachträgliche Einbau behindertengerechter Lifte, Sicherheitsmaßnahmen, öffentlich zugängliche Spielplätze, Abstellplätze, Energiesparberatung sowie Wohnbauforschung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge dürfen bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- Bei Eigentums- und Mietobjekten ist eine Zustimmung von mindestens 50 % erforderlich
- Förderung nur, wenn andere Förderungsmöglichkeiten nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz ausgeschlossen sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen
- Kostenvoranschläge oder Rechnungen (nicht älter als 1 Jahr)
- Pläne bzw. baubehördliche Genehmigungen
- Finanzierungsplan
- Abstimmungsergebnis bei Eigentums- und Mietobjekten (mindestens 50 % Zustimmung)
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
- Bewilligung durch die Förderungsstelle vor Baubeginn bei Spielplatzmaßnahmen
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Oberösterreich zielt auf die qualitative Aufwertung des vorhandenen Wohnungsbestandes und des unmittelbaren Wohnumfeldes ab. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsbau & Modernisierung, Infrastruktur sowie Städtebau, die der Barrierefreiheit, Sicherheit, Energieeffizienz und Forschung dienen. Beispiele hierfür sind der nachträgliche Einbau behindertengerechter Lifte, die Errichtung oder Sanierung öffentlich zugänglicher Kinder- und Jugendspielplätze, Sicherheits- und Lärmschutzmaßnahmen in Wohnanlagen sowie Energiesparberatungen und Pilotprojekte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderquoten liegen bei einmaligen Beiträgen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, grundbücherlich abgesicherten Darlehen von bis zu 80 % sowie Beratung und Wohnbauforschung zu 100 %. Anträge können fortlaufend gestellt werden, das Programm läuft seit dem 07.11.2013 unbegrenzt weiter.
Zur Antragsberechtigung zählen öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Gemeinden, gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen sowie Eigentümer:innen- und Mieter:innen-Gemeinschaften ab einer Zustimmung von mindestens 50 %. Voraussetzung ist, dass andere Fördermöglichkeiten nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz ausgeschlossen sind und Kostennachweise bzw. Kostenvoranschläge nicht älter als ein Jahr sind. Als Unterlagen sind eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen, aktuelle Kostenvoranschläge oder Rechnungen, Pläne und behördliche Genehmigungen, ein Finanzierungsplan, das Abstimmungsergebnis bei Gemeinschaftsobjekten, ein Eigentumsnachweis und – bei Spielplatzvorhaben – eine behördliche Bewilligung vor Baubeginn einzureichen. Diese Rahmenbedingungen und die offenen Einreichfristen schaffen eine unbürokratische Basis, um die Wohnqualität in Oberösterreich nachhaltig zu stärken.