Förderungen von Maßnahmen der Sozialen Rehabilitation
Förderung von Maßnahmen der sozialen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen (Grad der Beeinträchtigung ≥ 50 %) in Oberösterreich. Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, Integration und Notlagen. Antragstellung laufend vor Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt, erhalten finanzielle Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen.
Förderfähige Ausgaben
- behinderungsgerechte Adaptierung eines Personenkraftwagens
- Fahrtkostenzuschuss zur Abgeltung behinderungsbedingter Mehraufwendungen
- Zuschuss zum Erwerb der Lenkberechtigung (Führerschein)
- behindertengerechte Wohnraumadaptierung
- Ankauf bzw. Reparatur von Kommunikationshilfsmitteln für Gehörlose/Schwerhörige
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % (gemäß Behindertenpass)
- Behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme
- Keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. Arbeitsunfall)
- Angemessenheit der Kosten
- Haushaltsnettoeinkommen unter der Einkommensgrenze
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Behindertenpass des Bundessozialamtes (beidseitige Kopie)
- Nachweis über das Haushaltsnettoeinkommen
- Ärztliches Gutachten oder Befund
- Kostenvoranschlag (mindestens zwei Vergleichsangebote)
- Entscheidung anderer Kostenträger
- Pensionsbescheid bei Pensionist/in
- Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege
Beschreibung
In Oberösterreich können Menschen mit Beeinträchtigungen ab einem Grad der Beeinträchtigung von mindestens 50 % finanzielle Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, die soziale Integration und die Milderung besonderer Notlagen in Anspruch nehmen. Gefördert werden unter anderem die behindertengerechte Adaptierung von Personenkraftwagen und Wohnraum, der Erwerb von Führerscheinen, technische sowie elektronische Hilfsmittel für Blinde und Sehbeeinträchtigte, orthopädische Behelfe, Kommunikationshilfsmittel für Gehörlose und Schwerhörige, Gebärdensprachdolmetschkosten sowie die Anschaffung von Blinden-, Rollstuhl- oder Partnerhunden. Ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss gleicht darüber hinaus die durch eingeschränkte Mobilität entstehenden Aufwendungen ab. Die Antragstellung ist laufend möglich und sollte grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme oder dem Ankauf des Hilfsmittels erfolgen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind ein gültiger Behindertenpass (Grad ≥ 50 %), die Notwendigkeit der Maßnahme aufgrund der Behinderung, die Nichtzuständigkeit anderer Kostenträger:innen, angemessene Kosten sowie ein Haushaltsnettoeinkommen unter der festgelegten Grenze. Antragsteller:innen reichen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Kopien des Behindertenpasses, Einkommensnachweise, ärztliche Gutachten oder Befunde, mindestens zwei Kostenvoranschläge, Entscheidungen anderer Kostenträger:innen sowie Originalrechnungen und Einzahlungsbelege ein. Die Mittelvergabe erfolgt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Durch diese direkte Förderung wird die Teilhabe gestärkt und die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen nachhaltig verbessert.
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