Förderungen von Maßnahmen, Projekten und gemeinnützigen Organisationen im Musikausbildungsbereich
Förderung von Angeboten im Bereich der Musikausbildung in Wien zur regionalen und inhaltlichen Ergänzung der kommunalen Musikschulen für ein Schuljahr; Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen, die Instrumental- und Gesangsausbildung oder Elementarmusikerziehung anbieten und damit eine regionale und/oder inhaltliche Ergänzung zum Angebot der Musikschulen Wien darstellen und ohne Förderung nicht durchführbar wären.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für qualifiziertes pädagogisches Personal
- Overheadkosten (max. 7 % der Personalkosten)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Wien
- Gemeinnützige juristische Person (z. B. Verein oder Unternehmen)
- Bestehen der Einrichtung seit mindestens 3 Jahren (ZVR-/Firmenbuchauszug)
- Angebot ergänzt Musikschulen Wien regional oder inhaltlich
- Aufeinander aufbauende, kontinuierliche Musikausbildung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Finanzplan)
- Sachvorhaben/Sachbericht
- Unter schrift mit ID Austria oder Einverständniserklärung
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregister-/Firmenbuchauszug
Beschreibung
Die Stadt Wien – Bildung und Jugend (MA 13) unterstützt gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien, die seit mindestens drei Jahren Instrumental- und Gesangsausbildung oder Elementarmusikerziehung anbieten. Ziel der Förderung ist die inhaltliche und regionale Ergänzung des bestehenden Angebots der städtischen Musikschulen für die Dauer eines Schuljahres. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die ohne finanzielle Unterstützung nicht durchführbar wären, einen unmittelbaren Bezug zum Wiener Stadtgebiet aufweisen und dem öffentlichen Interesse dienen. Als förderfähige Kosten gelten Honorare für qualifiziertes pädagogisches Personal sowie Overheadkosten in Höhe von bis zu 7 % der Personalkosten. Die Maßnahme soll einen niederschwelligen Zugang zur Musikausbildung bieten, alternative Vermittlungsformen fördern und einen Beitrag zur Steigerung des kulturellen Gemeinwohls leisten. Der Einsatz genderneutraler sowie diskriminierungsfreier Didaktik wird ebenso vorausgesetzt wie die Einhaltung ethischer Grundprinzipien und eines Schutzkonzepts für Kinder und Jugendliche.
Der Antrag für das kommende Schuljahr ist bis zum 31. März online einzureichen. Er umfasst ein standardisiertes Formular zur Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, einen Sachbericht zum Projektverlauf, eine Einverständniserklärung zur Förderrichtlinie mit ID Austria-Signatur oder Unterschrift, Kopien amtlicher Lichtbildausweise sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit (Vereinsstatuten, Registerauszug). Neu einreichende Einrichtungen legen zusätzlich einen aktuellen Jahresabschluss beziehungsweise eine Vermögensübersicht vor. Nach positiver Prüfung durch die MA 13 wird ein Fördervertrag abgeschlossen und die Auszahlung in einer oder mehreren Raten vorgenommen. Die Organisationen dokumentieren die Verwendung der Mittel in einem abschließenden Verwendungsnachweis und gewährleisten eine transparente Rechnungslegung. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen kann ein Widerruf und die Rückforderung der Mittel erfolgen.
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