Zuschuss

Förderungen von Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung von Investitionen in Infrastruktur für die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Vorarlberg. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Förderung baulicher Investitionen in Infrastruktur zur Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionen
  • Maschinen und technische Anlagen
  • Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeuge

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionen zur Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Antrag vor Beginn der Investitionen
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
  • Investitionskosten unter 300.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Wirtschaftlichkeitsdarstellung
  3. Pläne mit Baubewilligungen
  4. Liste der Erzeugnisse
  5. Statuten
  6. Zahlungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Beitrag zur Wertschöpfung
  • Regionaler Bezug

Beschreibung

Die Förderinitiative „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ stärkt die Wertschöpfung in Vorarlbergs Agrar- und Ernährungswirtschaft. Zielgruppengerecht richtet sie sich an landwirtschaftliche Unternehmen und Genossenschaften, insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU), die ihre Infrastruktur für Be- und Verarbeitung, Lagerung oder Vermarktung ausbauen möchten. Gefördert werden bauliche Investitionen, Maschinen, technische Anlagen und fachliche Beratung, um Produktionsabläufe zu optimieren, Qualitätsstandards zu sichern und nachhaltige Marktstrategien zu etablieren. Ein besonderer Fokus liegt auf Innovationen, regionaler Kooperation und umweltgerechter Ressourcen­wirtschaft. Die maximale Investitionshöhe beläuft sich auf 300 000 Euro, die Abwicklung erfolgt unbürokratisch ohne Fristenlimit, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Eine vor Beginn der Maßnahmen erstellte Wirtschaftlichkeitsdarstellung und die Gewährleistung der Projektrisiken sind Voraussetzung für eine Förderung.

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss in Höhe von 30 % bis 50 % der anrechenbaren Kosten je nach regionalem Fördergebiet. Mindestinvestitionen liegen bei 20 000 Euro, die Kostenobergrenze bei 300 000 Euro pro Betrieb. Antragstellende müssen eine schriftliche Darstellung der Wirtschaftlichkeit, Pläne mit Baubewilligung sowie Statuten und Zahlungsnachweise vorlegen. Nicht förderfähig sind Fahrzeuganschaffungen. Die Bewilligung erfolgt durch die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum des Landes Vorarlberg, die Einhaltung der Förderkriterien wird per Vor-Ort-Kontrolle und Dokumentenprüfung sichergestellt. Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zur Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit.

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