Förderungen von wissenschaftlichen Vereinen und sonstigen Einrichtungen
Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Vereinen und Einrichtungen für den laufenden Betrieb sowie von Einzelveranstaltungen und Projekten in Salzburg. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Vereinen und Einrichtungen für den laufenden Betrieb sowie von konkreten Einzelveranstaltungen und Projekten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung muss für den Wissenschaftsstandort Salzburg eine besondere Bedeutung besitzen
- Mindestens österreichweite, allenfalls internationale Strahlkraft
- Einhalten der Allgemeinen Richtlinien für Förderungsmittel des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Förderungsansuchen (Wissenstransfer-Antragsformular)
- Projektdarstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Projektpartnern
- Ort und Zeitrahmen der Durchführung
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz der Projektziele
- Eignung der Projektbeteiligten
- Projektplanung und Transferkonzept
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige wissenschaftliche Vereine und Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für den Forschungsstandort Salzburg, deren Aktivitäten eine überregionale bis internationale Strahlkraft entfalten. In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses können sowohl der laufende Betrieb als auch einzelne, zeitlich klar abgegrenzte Projekte oder Veranstaltungen unterstützt werden. Die Antragstellung steht das ganze Jahr über offen und erfordert die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für Förderungsmittel des Landes Salzburg. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen die wissenschaftliche Qualität und Relevanz der Zielsetzungen, die fachliche Eignung der Projektbeteiligten sowie eine schlüssige Projektplanung mit nachvollziehbarem Transferkonzept.
Interessierte Organisationen reichen das allgemeine Förderungsansuchen sowie eine detaillierte Projektdarstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan ein und legen Angaben zu Projektpartner:innen, Ort und Zeitrahmen vor. Die Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden im Amt der Salzburger Landesregierung übernimmt die fachliche Betreuung und Entscheidung. Nach positiver Förderzusage ist ein Verwendungsnachweis bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben; eine stichprobenartige Kontrolle der Belege stellt die ordnungsgemäße Verwendung sicher. Ziel der Fördermaßnahme ist es, innovative Forschungsergebnisse nachhaltig in Wirtschaft und Gesellschaft zu transferieren, das Wissenschaftssystem Salzburg zu stärken und langfristig sichtbare Mehrwerte für die Region zu schaffen.
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