Zuschuss

Förderungen zu Maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft

Förderung für die Sanierung von Rutschhängen und die Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen in Vorarlberg. Anträge können laufend eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Die Förderung zielt vorrangig auf die Sanierung von Rutschhängen sowie die Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen ab, um den Schutz gegen Hochwasser-Schadwirkungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu gewährleisten, die Fruchtbarkeit und Nutzbarkeit von Kulturland zu erhalten und naturnahe Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt zu pflegen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen zur Sanierung von Rutschhängen
  • Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Entwässerungsanlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Errichtung neuer Entwässerungsanlagen in ökologisch wertvollen Feuchtgebieten

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächen müssen in Vorarlberg liegen
  • Maßnahmen beschränken sich auf Sanierung von Rutschhängen oder Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen
  • Neue Entwässerungsanlagen nur außerhalb ökologisch wertvoller Feuchtgebiete
  • Antragsteller gehören zu den anerkannten Gruppen (Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Zusammenlegungsgemeinschaften, landwirtschaftliche Grundeigentümer, Vorarlberger Gemeinden)

Beschreibung

Die Förderung unterstützt die Sanierung von Rutschhängen und die Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Vorarlberg. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe vor Hochwasser-Schadwirkungen zu schützen, die Fruchtbarkeit und Nutzbarkeit der Kulturlandschaften zu erhalten sowie deren naturnahe Vielfalt langfristig zu sichern. Neue Anlagen dürfen nur außerhalb ökologisch wertvoller Feuchtgebiete errichtet werden. Die Maßnahme unterstreicht das Engagement der Region für eine nachhaltige Bewirtschaftung, den Klimaschutz und den Erhalt charakteristischer Kulturlandschaften, wobei die Finanzierung in Form eines Zuschusses erfolgt und Anträge ganzjährig eingereicht werden können.

Förderberechtigt sind anerkannte Wassergenossenschaften und Wasserverbände nach dem Wasserrechtsgesetz, Zusammenlegungsgemeinschaften gemäß Flurverfassungsgesetz, landwirtschaftliche Grundeigentümer:innen sowie Vorarlberger Gemeinden. Voraussetzung ist, dass die zu sanierenden Flächen in Vorarlberg liegen und die Maßnahmen ausschließlich der Renovierung bestehender Strukturen dienen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen alle Baumaßnahmen zur Stabilisierung von Rutschhängen und die Reparatur oder Erneuerung bereits vorhandener Entwässerungssysteme. Nicht gefördert werden Neuanlagen in ökologisch sensiblen Feuchtgebieten. Diese Richtlinien gewährleisten eine passgenaue Unterstützung zur Stärkung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen und tragen zur Pflege einer vielfältigen Kulturlandschaft bei.

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