Zuschuss

Förderungen zu Maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft

Förderung der Sanierung von Rutschhängen sowie Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Vorarlberg zum Hochwasserschutz und Erhalt der Kulturlandschaft. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und KMU
Fördersumme: 3 500 000 €
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Sanierung von Rutschhängen und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen zum Schutz vor Hochwasser, zur Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie zur Pflege naturnaher Kulturlandschaft in Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachkosten für Ingenieurkonsulenten und Sachverständige
  • Kosten für Grunderwerb
  • Unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag bei der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg
  • Finanzierungsplan bei notwendiger finanzieller Sicherstellung
  • Förderung nach Verfügbarkeit der Mittel im Landesvoranschlag
  • Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahmen
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag

Beschreibung

In Vorarlberg fördert das Land Sanierungs- und Pflege­maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft mit einem Gesamtbudget von 3,5 Mio. Euro. Ziel ist die Stabilisierung von Rutschhängen und die nachhaltige Instandsetzung bzw. ökologische Verbesserung bestehender Entwässerungsanlagen. Neue Anlagen dürfen lediglich außerhalb ökologisch sensibler Feuchtgebiete errichtet werden. Der Zuschuss deckt Investitionskosten, Sachkosten für Ingenieurkonsulent:innen und Sachverständige, Grunderwerbskosten sowie unbare Eigenleistungen ab. Mit Förderquoten zwischen 50 % und 100 % werden vor allem Maßnahmen zum Hochwasserschutz unterstützt, die zugleich Bodenfruchtbarkeit erhalten und naturnahe Kulturlandschaften sichern.

Antragsberechtigt sind Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Flurbereinigungs­gemeinschaften, Eigentümer:innen landwirtschaftlich genutzter Flächen, Kleinst­unternehmen, KMU sowie Vorarlberger Gemeinden. Ein formloser schriftlicher Antrag bei der Abteilung Wasserwirtschaft genügt, sobald die Finanzierung nachgewiesen und alle behördlichen Bewilligungen vorliegen. Die Mittelvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit im Landesvoranschlag ohne Rechtsanspruch auf Förderung. Förderwerber:innen müssen Sparsamkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsprinzipien nachweisen und bestehende Anträge bei anderen Stellen offenlegen. Kontinuierliche Beantragungs­möglichkeiten seit Juni 2017 erleichtern die Planung ländlicher Infrastrukturprojekte und stärken die Kulturlandschaftsentwicklung in Vorarlberg.

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