Zuschuss

Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste

Anteilsmäßige Förderung der geleisteten Stunden mobiler Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark über eine Normkostenfinanzierung.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Gesundheits- und Betreuungsleistungen für Pflege- und Betreuungsbedürftige durch mobile Dienste (Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger, Pflegehilfen, Altenhilfen und Heimhilfen) in der Steiermark.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Pflegehilfen, Altenhilfen und Heimhilfen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Non-Profit-Organisation
  • Einhaltung der Förderungsrichtlinien des Landes
  • Abschluss von Verträgen mit Gemeinden

Beschreibung

Die Förderungsbeiträge für mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark ermöglichen gemeinnützigen Organisationen eine anteilsmäßige Unterstützung der erbrachten Leistungsstunden gemäß Normkostenfinanzierung. Ziel ist die Stärkung von Gesundheits- und Betreuungsangeboten für pflege- und betreuungsbedürftige Personen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegehilfen, Altenhilfen sowie Heimhilfen. Die Förderung trägt dazu bei, die Qualität ambulanter Pflege zu sichern und eine bedarfsgerechte Versorgung in den heimischen Gemeinden zu gewährleisten.

Gefördert werden Non-Profit-Organisationen, die die Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark einhalten und entsprechende Verträge mit den Gemeinden abgeschlossen haben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, ohne feste Fristbindung. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte. Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss und orientiert sich an der tatsächlichen Stundenerbringung. Durch diese transparente und kontinuierlich verfügbare Unterstützung wird eine verlässliche und flexible Finanzierung der mobilen Pflegedienste sichergestellt und pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich betreut.

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