Zuschuss

Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste

Anteilsmäßige Förderung geleisteter Stunden mobiler Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark für Non Profit-Organisationen. Keine Antragskosten, Anträge laufend möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der geleisteten Stunden gemäß Normkostenfinanzierung für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerinnen, Pflegehilfen, Altenhilfen und Heimhilfen durch Non Profit-Organisationen zur Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen in der Steiermark.

Förderfähige Ausgaben

  • Normkostenfinanzierte Stundenleistungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Non Profit-Organisation
  • Vertragsabschluss mit Gemeinden
  • Einhaltung der Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark

Beschreibung

Das Förderprogramm zur anteilsmäßigen Finanzierung geleisteter Stunden mobiler Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark unterstützt gemeinnützige Trägerorganisationen bei der Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen. Über eine Normkostenfinanzierung werden Stundenleistungen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegehilfskräften, Altenhilfen und Heimhilfen mit einem Zuschuss gefördert, um bedarfsgerechte Dienstleistungen flächendeckend zu gewährleisten. Die Beantragung ist kostenfrei und kann fortlaufend erfolgen, wodurch Non Profit-Organisationen flexibel auf den tatsächlichen Leistungsbedarf reagieren und eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen können.

Förderberechtigt sind ausschließlich Non Profit-Organisationen, die einen gültigen Vertrag mit einer oder mehreren Gemeinden in der Steiermark abgeschlossen und die Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark eingehalten haben. Abgedeckt werden sämtliche normkostenfinanzierten Stundenleistungen, wobei die Auszahlung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsstunden erfolgt. Die laufende Antragstellung ohne Frist ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung, während die transparente Mittelverwendung den Qualitätsansprüchen des Landes entspricht. Damit richtet sich das Programm gezielt an Organisationen, die mobile Pflege- und Betreuungsdienste nachhaltig und professionell gestalten möchten und so die Lebensqualität pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen in der Steiermark nachhaltig verbessern.

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