Förderungsmaßnahmen zur Vermittlung von Architektur- u Baukultur
Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele des Baukulturreports des Bundes in Land, Regionen und Gemeinden. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte, welche die Ziele des Baukulturreportes des Bundes im Land, den Regionen und Gemeinden bewusst machen und umsetzen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser Förderungsantrag mit Projektbeschreibung sowie Umsetzungs- und Finanzierungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Förderungsantrag
- Projektbeschreibung
- Umsetzungs- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Förderungsmaßnahmen zur Vermittlung von Architektur- und Baukultur in der Steiermark richten sich an Vereine und Verbände sowie an öffentliche und Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Schulen oder Kammern. Zielsetzung ist die Bewusstmachung und Umsetzung der im Bundes-Baukulturreport formulierten Leitlinien auf Landes-, Regional- und Gemeindeebene. Durch finanzielle Zuschüsse werden Projekte unterstützt, die das Verständnis für gebaute Umwelt fördern, tradierte wie zeitgenössische Baukultur vermitteln und Impulse für nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung setzen. Thematisch umfasst die Förderinitiative Kultur, Denkmalschutz, Medien und Infrastruktur & Städtebau und trägt so zu einer integrativen Auseinandersetzung mit architektonischer Qualität, gebäudebezogenen Lebenswelten und dem verantwortungsvollen Umgang mit baulichem Erbe bei. Die kontinuierliche Einreichmöglichkeit gewährleistet eine zeitnahe Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Ausstellungen oder Publikationen, die innovative Baukulturprojekte sicht- und erlebbar machen.
Die Antragstellung erfolgt formlos und erfordert eine Projektbeschreibung sowie einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan. Es sind keine festen Fristen zu beachten, sodass Fördergesuche das ganze Jahr über eingereicht werden können. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die inhaltlich den Zielen des Baukulturreports des Bundes entsprechen und diese im steirischen Kontext realisieren. Zur Prüfung und Abwicklung ist die Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig, die auch die Einreichung begleitet und die Förderkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen übernimmt. Die Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss ohne Antraggebühren, wodurch Akteur:innen aus Kultur-, Medien- und Bausektor einen unkomplizierten Zugang zur finanziellen Förderung erhalten und einen nachhaltigen Beitrag zur Baukulturvermittlung in der Steiermark leisten können.
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