Zuschuss

Fonds "Auf Augenhöhe"

Der Fonds „Auf Augenhöhe“ fördert seit 2016 zivilgesellschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland in einem flexiblen, unbürokratischen Format ohne feste Fristen oder komplexe Formulare.

Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des respektvollen und zugewandten Dialogs zwischen Geflüchteten, ehemaligen Geflüchteten und der aufnehmenden Gesellschaft durch Initiativen, die breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen und die kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit fördern.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
  • Antragstellung durch eine Bürgerstiftung mit Gütesiegel oder stellvertretend über Partnerorganisation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Keine festen Formulare oder umfassende Berichtspflicht

Bewertungskriterien

  • Breite Teilhabe an sozialen Prozessen
  • Respektvoller Dialog
  • Kontinuierliche Reflexion der Arbeit

Beschreibung

Fonds „Auf Augenhöhe“ unterstützt seit 2016 bundesweit zivilgesellschaftliches Engagement, das Geflüchteten und Angekommenen in Deutschland zu Gute kommt. In einem unbürokratischen, flexiblen Format ohne feste Fristen oder umfangreiche Formulare fördert der Fonds Projekte, die den respektvollen und zugewandten Dialog zwischen Geflüchteten, ehemaligen Geflüchteten und der aufnehmenden Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, breite Teilhabe an sozialen Prozessen zu ermöglichen, den Erfahrungsaustausch aller Beteiligten abzusichern und eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit zu fördern. Förderfähig sind etwa interkulturelle Workshops, ehrenamtliche Sprachkurse, Schulungen zu Rechtsfragen oder Demokratieverständnis und ähnliche Initiativen, die inklusive Begegnungsräume schaffen und unterschiedliche Perspektiven zusammenführen.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Stiftungen und Organisationen, die ein Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tragen – etwa Bürgerstiftungen wie die Bürger.Stiftung.Halle, die Anträge für eigene Projekte oder stellvertretend für Partnerorganisationen einreicht. Die Vergabe erfolgt als Zuschuss und orientiert sich an den Kriterien „breite Teilhabe an sozialen Prozessen“, „respektvoller Dialog“ sowie „kontinuierliche Reflexion der Arbeit“. Interessierte Initiativen können ihre Projektideen jederzeit einreichen, ohne an feste Deadlines gebunden zu sein. Durch das offene Verfahren erhalten Antragsteller:innen und Förderpartner:innen den nötigen Gestaltungsspielraum, um kreative, passgenaue Konzepte zu entwickeln und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beizutragen.

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