Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks
Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks in Wien zur Unterstützung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots mit Fokus auf Kultur, Information und Bildung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie seiner Unterstützung in der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter mit Zulassungsdauer mindestens ein Jahr
- Ausgerichteter ganzjähriger Betrieb oder Erfüllung der Inhalteanforderungen gemäß NKRF-RL
- Förderung von Inhalten, Studien und Ausbildungen
- Kein laufendes Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
- Sicherstellung der Projektfinanzierung einschließlich Eigenmitteln und anderer Zuschüsse
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Bewertungskriterien
- Vollständigkeit des Antrags
- Rechtzeitigkeit des Antrags
- Anreizeffekt (Projektbeginn nach Antragseinreichung)
Beschreibung
Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks unterstützt gemeinnützige Rundfunkveranstalter:innen in Wien dabei, ein facettenreiches und anspruchsvolles Programmangebot zu realisieren. Ziel ist die Stärkung der österreichischen Medienlandschaft durch Beiträge zur Kulturförderung, Information und Bildung. Die Förderung steht nichtkommerziellen Anbieter:innen mit einer Zulassungsdauer von mindestens einem Jahr offen, die einen ganzjährigen Betrieb bzw. die inhaltlichen Anforderungen gemäß der NKRF-Richtlinie erfüllen. Interessenbekundungen können fortlaufend eingereicht werden, wodurch ein unmittelbarer Anreiz zur Projektumsetzung gegeben ist. Einreichende Organisationen müssen finanzielle Eigenmittel sowie weitere Zuschüsse nachweisen und dürfen sich nicht in Insolvenz- oder Liquidationsverfahren befinden. Zudem sind Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit des Antrags sowie der Nachweis laufender Abgaben- und Steuerverpflichtungen sowie Beitragsleistungen zur Sozialversicherung erforderlich.
Die Fördermaßnahme wird als direkter Zuschuss vergeben und richtet sich gezielt an Programme mit kulturellem, bildungsorientiertem und informationsstärkendem Schwerpunkt. Bewertet werden insbesondere Antragsergänzungen zur Vollständigkeit und das Vorliegen des Anreizeffekts – das Projekt beginnt erst nach Antragseinreichung. Die Trägerschaft liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport in Wien, das seit 2013 unbefristet die Rahmenvorgaben des KommAustria-Gesetzes umsetzt. Mit einem budgetierten Volumen von rund 6,25 Millionen Euro jährlich leistet das Programm einen langfristigen Beitrag zum Erhalt und Ausbau einer lebendigen, nichtkommerziellen Radiolandschaft in Österreich.