Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschung, Entwicklung und Innovationsvorhaben in Bremen: Unterstützung von KMU, Großunternehmen und Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen. Laufende Antragstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Minimierung des Risikos bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in Unternehmen durch finanzielle Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie innovationsunterstützenden Dienstleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistungen (z. B. Beratung)
- Sonstige Betriebskosten (z. B. Materialkosten, Aufträge an Dritte)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Regionalwirtschaftliche Relevanz
- Mittelfristig wirtschaftlicher Erfolg des Projekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Projektbeschreibung (nach Aufforderung)
- Förmlicher Antrag (nach Aufforderung)
Beschreibung
Das Förderprogramm Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) der Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Großunternehmen und Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten. Ziel ist die Reduzierung von Entwicklungsrisiken bei neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen in den Themenfeldern Forschung & Innovation, Unternehmensfinanzierung und Beratung. Antragstellungen sind fortlaufend möglich, wobei das Vorhaben erst nach Antragsgenehmigung beginnen darf. Die BAB begleitet Teilnehmer:innen in allen Projektphasen, um den administrativen Aufwand gering zu halten und eine erfolgreiche Projektdurchführung sicherzustellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen wie Beratung sowie sonstige Betriebskosten, darunter Materialkosten oder Aufträge an Dritte. Die Mittel stammen zum Teil aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Gefördert werden Einzelprojekte mit bis zu 150.000 Euro und Verbundprojekte mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 Euro. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen, die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von regionalwirtschaftlicher Relevanz sowie ein mittelfristig wirtschaftlicher Erfolg des Projekts. Projektbeginn und tatsächliche Ausgaben dürfen erst nach positiver Bewilligung erfolgen. Für die Antragstellung sind eine Projektskizze, nach Aufforderung eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein förmlicher Antrag einzureichen. Das FEI-Programm richtet sich an Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die durch gezielte finanzielle Unterstützung ihre Innovationskraft stärken und Wachstumsprozesse nachhaltig fördern möchten.
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