Forschungsförderung der Willy-Hager-Stiftung
Die Willy-Hager-Stiftung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik zur Aufbereitung von Prozess- und Trinkwasser sowie Abwasser. Anträge können jederzeit von Wissenschaftler:innen deutscher Hochschulen eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik zur Aufbereitung von Prozess- und Trinkwasser sowie von Abwasser mit dem Ziel, fortschrittliche Verfahren zur Wasseraufbereitung, Abwasserreinigung, Recycling und Ressourcengewinnung zu entwickeln und praxisnah zu prüfen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Sachmittel
- Sachbeihilfen
- Reisekosten
- Gerätekosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wissenschaftler an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland
- Anträge der Universität Stuttgart werden vorrangig berücksichtigt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurze, aussagekräftige Bezeichnung des Vorhabens
- Zusammenfassung (1–2 Seiten)
- Bezeichnung des vorgesehenen Bewilligungsempfängers
- Ausführliche Darstellung (Stand der Forschung, Zielsetzung, Methoden, ggf. Hypothesen)
- Erwartete Ergebnisse und Risikoeinschätzung
- Bereits geleistete eigene Vorarbeiten
- Durchführungsplan mit Zeitablauf
- Kostenplan mit Beträgen und zeitlicher Verteilung
- Name, Ausbildung und Arbeitsbereich der maßgeblich Beteiligten
- Angaben zu wissenschaftlicher Kooperation und Kontakten
- Angaben über Einreichungen bei anderen Förderinstitutionen
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Projekts im Sinne des Stiftungszwecks
- Zugänglichkeit der Ergebnisse für eine breite Fachöffentlichkeit
- Gutachterliche Stellungnahmen von mindestens zwei Expert:innen
Beschreibung
Die Willy-Hager-Stiftung vergibt bundesweit fortlaufend Zuschüsse zur Unterstützung innovativer Forschungsvorhaben in der Verfahrenstechnik zur Aufbereitung von Prozess- und Trinkwasser sowie von Abwasser. Ziel der Förderung ist die Entwicklung und praxisnahe Prüfung moderner Verfahren zur Wasseraufbereitung, Abwasserreinigung, Ressourcengewinnung und zum Recycling. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Behandlung von Industrie- und Gewerbewasser, zur Bereitstellung von Rein- und Reinstwasser sowie zur Rückführung aufbereiteter Abwässer in Produktionsprozesse. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsrat auf Grundlage der grundsätzlichen Bedeutung des Projekts für die Stiftungsziele, der Zugänglichkeit der Ergebnisse für die Fachöffentlichkeit sowie positiver Begutachtungen durch mindestens zwei unabhängige Expert:innen.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen an deutschen Technischen Universitäten, Universitäten und Hochschulen; Anträge der Universität Stuttgart werden gemäß Stiftungssatzung vorrangig berücksichtigt. Gefördert werden Personalkosten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Sachmittel, Sachbeihilfen, Reisekosten, Gerätekosten sowie eine Gemeinkostenpauschale bis zu 5 % der beantragten Mittel. Der Projektantrag umfasst eine kurze Vorhabenbezeichnung, eine Zusammenfassung (1–2 Seiten), eine ausführliche Darstellung von Stand der Forschung, Zielsetzung und Methoden, erwartete Ergebnisse mit Risikoeinschätzung, bereits geleistete Vorarbeiten, einen Zeit- und Kostenplan sowie Angaben zu beteiligten Personen und Kooperationen. Die Einreichung erfolgt jederzeit nach den Richtlinien der Willy-Hager-Stiftung.
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