Zuschuss

Forschungsstipendien (Auslandsaufenthalt)

Forschungsstipendien der PRO RETINA-Stiftung für zeitlich und thematisch begrenzte Forschungsvorhaben im In- oder Ausland. Förderung von Methodenerwerb und Einführung in besondere Forschungsrichtungen. Anträge für Kleinstipendien jederzeit möglich, für höhere Beträge bis zum 15.02. eines Jahres.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 1.500 € pro Monat
Projektdauer: 24-36 Monate

Förderziel

Förderung zeitlich und thematisch begrenzter Forschungsvorhaben im In- oder Ausland, um den Erwerb neuer Methoden oder die Einführung in besondere Forschungsrichtungen im Bereich Netzhautdegenerationen zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Stipendienzahlungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Forschungsvorhaben im Bereich Netzhautdegeneration oder verwandte Themen
  • Betreuung durch eine:n qualifizierte:n Wissenschaftler:in

Bewertungskriterien

  • Therapierelevanz
  • Erwartbarer Nutzen für Betroffene
  • Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin

Beschreibung

Die PRO RETINA-Stiftung zur Verhütung von Blindheit fördert mit ihren Forschungsstipendien zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Projekte im In- oder Ausland, die der Erforschung von Netzhautdegenerationen und verwandten Fragestellungen dienen. In diesen Kleinstipendien können Nachwuchswissenschaftler:innen und Promovierende gezielt neue Methoden erlernen, sich in spezielle Forschungsrichtungen einarbeiten und experimentelle Techniken erwerben. Die Unterstützung erfolgt als monatlicher Zuschuss in Höhe von 1.500 € über einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten. Für Vorhaben mit einem Gesamtumfang unter 6.000 € ist eine Antragstellung jederzeit möglich; bei höheren Beträgen ist der Stichtag der 15. Februar eines Kalenderjahres. Nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftlich-Medizinischen Beirat wird in der Regel bis zum 30. Juni entschieden.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die ein eigenständiges oder unter Anleitung durch eine:n qualifizierte:n Mentor:in betreutes Forschungsvorhaben im Bereich Netzhautdegeneration oder verwandten Themen planen. Bewertet werden dabei insbesondere die therapeutische Relevanz, der erwartbare Nutzen für Betroffene und die fachliche Qualifikation der Antragstellenden. Die PRO RETINA-Stiftung übernimmt ausschließlich Stipendienzahlungen und legt großen Wert darauf, dass geförderte Projekte neue Impulse in der Netzhautforschung setzen. Interessierte Forschende finden die detaillierten Förderkriterien und Antragsunterlagen in der aktuellen Forschungsförderrichtlinie der Stiftung.

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