Zuschuss

Forstliche Förderung Hessen

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung, Wiederherstellung und Klimaanpassung hessischer Wälder nach Extremwetterereignissen sowie naturnahe Waldbewirtschaftung und Infrastrukturmaßnahmen in Hessen. Anträge über LaWiLePortal Hessen.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: abhängig von Ausgaben
Förderquote: 50% - 90%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Unterstützung von Privat- und Körperschaftswäldern in Hessen bei der Bewältigung von Schadensfolgen durch Extremwetter, Förderung naturnaher Waldbewirtschaftung, Waldschutzmaßnahmen und Infrastrukturverbesserungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufarbeitung Kalamitätsholz
  • Holzlagerplätze
  • Pflanzmaterial
  • Lockstoffe und Fallen
  • Unternehmerleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maschinenkäufe
  • dauerhafte Naturschutzflächen
  • Bau von Sägewerken

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Nutzungsrecht an Waldflächen in Hessen
  • Maßnahmen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Extremwetterereignissen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. forstfachliche Stellungnahme
  3. Lageplan der Maßnahmen
  4. Aufmaßlisten/Messprotokolle

Bewertungskriterien

  • Kalamitätsschadensausmaß
  • Klimaanpassungseignung der Baumarten
  • Umweltverträglichkeit der Maßnahmen

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an private und öffentliche Waldbesitzer:innen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Hessen, die ihre Waldflächen nach Extremwetterereignissen wiederherstellen, klimastabil umbauen oder schützen möchten. Gefördert werden Maßnahmen wie die bodenschonende Räumung von Kalamitätsflächen, die Entfernung gefährdeter Bäume entlang öffentlicher Verkehrswege, der Einsatz von Lockstoffen und Fallen zur integrativen Schädlingsbekämpfung, die Anlage von Nass- und Trockenlagern für Kalamitätsholz sowie die Wiederaufforstung oder Naturverjüngung geschädigter Bestände. Voraussetzung ist der Nachweis eines kausal zusammenhängenden Extremwetterschadens sowie – je nach Maßnahme – eine forstfachliche Stellungnahme und die Vorlage lagegenauer Karten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben bzw. pauschal 4,80 € oder 10 € pro Festmeter Kalamitätsholz. Die Laufzeit beträgt bis zu 120 Monate. Anträge können jederzeit über das LaWiLePortal Hessen eingereicht werden; bei Wiederaufforstungen gelten jährlich die Fristen 1. März und 1. September.

Mit den Zuwendungen werden zum einen Schäden durch Windbruch, Starkregen oder Trockenheit rasch und fachgerecht beseitigt, zum anderen trägt die Förderung einer standortgerechten, klimaangepassten Waldverjüngung zur langfristigen Stabilität hessischer Wälder bei. Eigenleistungen und Unternehmerleistungen werden gleichermaßen berücksichtigt, wodurch die Maßnahmenträger:innen bei der Wiederherstellung und Anpassung ihrer Waldbestände umfassend unterstützt werden. So leistet die Extremwetterrichtlinie-Wald einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, zur Stärkung der Waldökosysteme und zum Schutz gegen künftige Extremereignisse.

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