Zuschuss

Forstliche infrastrukturelle Maßnahmen

Förderung für den Neubau und Umbau forstlicher Infrastruktur in Tirol (LKW-befahrbare Forststraßen, Pflegsteigen, Wasserentnahmestellen).

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung der Errichtung und Verbesserung forstlicher Infrastrukturen zur langfristigen Pflege und effizienten Bewirtschaftung von Waldflächen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalen
  • Eigenleistungen
  • Sachleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage entsprechender Planungsunterlagen
  • Maßnahme muss dem forstlichen Förderungskatalog entsprechen
  • Stellen eines Förderungsantrags und Genehmigung des Ansuchens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Planungsunterlagen
  2. Detailprojektvorlage
  3. Förderungsantrag

Beschreibung

Die Förderung unterstützt den Neubau und Umbau forstlicher Infrastruktur in Tirol mit dem Ziel, eine langfristige Pflege und effiziente Bewirtschaftung der Waldflächen zu gewährleisten. Gefördert werden LKW-befahrbare Forststraßen nach dem aktuellen Stand der Technik, der Errichtung von Pflegsteigen zur verbesserten Erreichbarkeit aufgestauter Flächen sowie die Einrichtung von Wasserentnahmestellen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen wie private Waldbesitzer:innen, juristische Personen wie Agrargemeinschaften oder Bringungsgenossenschaften sowie Personengemeinschaften wie Waldbesitzervereinigungen und Arbeitsgemeinschaften. Das Förderinstrument wird als direkter Zuschuss ausgezahlt und ist fortlaufend ohne zeitliche Begrenzung ausgeschrieben.

Zur Einreichung sind detaillierte Planungsunterlagen und ein vollständiger Förderungsantrag erforderlich. Die Maßnahmen müssen mit dem forstlichen Förderungskatalog übereinstimmen, und nach Genehmigung erfolgt eine Kollaudierung durch die Bezirksforstinspektion bzw. den Fachbereich Förderung. Anrechenbare Kosten umfassen Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten; bei größeren Projekten sind Vergleichsangebote und gegebenenfalls die Einhaltung der Bundesvergabevorschriften vorzulegen. Das Programm bietet privaten und gemeinschaftlichen Waldbesitzenden die Möglichkeit, nachhaltige Infrastrukturvorhaben umzusetzen und trägt so zur Stärkung der regionalen Forstwirtschaft bei.

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