Zuschuss

Fortbildung und Wissenschaft (Barbara-Schadeberg-Stiftung)

Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, wissenschaftlichen Vorhaben sowie Publikationen zur Profil- und Schulentwicklung an evangelischen Schulen und Einrichtungen in Deutschland und Europa. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: EU, Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis 10 000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten Einzelner bzw. von Institutionen, die der Förderung evangelischer Bildung und Erziehung dienen, insbesondere Fortbildungsvorhaben für Führungskräfte und Kollegien, wissenschaftliche Vorhaben sowie Publikationen zu Profil- und Schulentwicklung bzw. religionspädagogischen Themen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
  • Kosten wissenschaftlicher Vorhaben
  • Publikationskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauvorhaben
  • Anstellungsverhältnisse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt dient evangelischer Bildung und Erziehung
  • Einhaltung der Förderrichtlinie
  • Angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 30 % bei Digitalprojekten)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag (PDF-Projektbeschreibung)
  2. Freistellungsbescheid des Finanzamts (nicht älter als 5 Jahre)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Schulentwicklung
  • Schärfung des evangelischen Profils
  • Vernetzung evangelischer Schulen
  • Qualität des Forschungskonzepts

Beschreibung

Die Barbara-Schadeberg-Stiftung bietet mit dem Programm „Fortbildung und Wissenschaft“ eine laufend offene Förderung für evangelische Bildungseinrichtungen und Privatpersonen in Deutschland und Europa. Mit Zuschüssen von bis zu 10.000 € unterstützt sie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte, Lehrkräfte und Fachkollegien ebenso wie wissenschaftliche Vorhaben und Publikationen, die der Profil- und Schulentwicklung an evangelischen Schulen und Internaten dienen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen, sofern die Projekte im Sinne der evangelischen Bildung und Erziehung realisiert werden. Antragsvoraussetzungen umfassen die Einhaltung der Förderrichtlinien, eine angemessene Eigenbeteiligung (bei Digitalprojekten mindestens 30 %) sowie einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts. Gefördert werden insbesondere Kosten für Fortbildungen, Forschungsvorhaben und Publikationen; Bauvorhaben und Anstellungsverhältnisse sind ausgeschlossen.

Die Auswahl erfolgt nach klaren Bewertungskriterien: Beitrag zur Schulentwicklung, Schärfung des evangelischen Profils, Vernetzung evangelischer Schulen sowie Qualität des Forschungskonzepts. Interessierte Projektträger:innen reichen jederzeit einen Online-Förderantrag mit PDF-Projektbeschreibung ein. Neben Dokumenten wie dem Freistellungsbescheid sind keine weiteren persönlichen Kontaktdaten notwendig. Durch die Förderung werden langfristig zukunftsfähige Unterrichts- und Profilierungsansätze an evangelischen Schulen etabliert und das Netzwerk evangelischer Bildungseinrichtungen gestärkt. Die Stärkung religionspädagogischer Themen und die Qualitätsentwicklung von Unterricht stehen dabei im Mittelpunkt dieser kontinuierlich verfügbaren Zuschussmöglichkeit.

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