Zuschuss

Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe

Schulungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Angehörige von Suchtkranken in Bayern zur Vermittlung suchtspezifischer Fachkenntnisse. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 50 € pro Fortbildungseinheit (45 Minuten)
Förderquote: 90%

Förderziel

Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen sollen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Angehörige von Betroffenen im Umgang mit Suchtkranken geschult werden, um die Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Raummiete
  • Referentenkosten
  • Fahrtkosten
  • Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Auflistung aller geplanten Fortbildungsveranstaltungen mit Angabe von Konzeption, Lernzielen, Thema, Inhalten, Arbeitsmethoden, Dauer, Organisation, Zielgruppen, Teilnahmevoraussetzungen, geplanter Teilnehmerzahl, Kosten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Fortbildungsprogramm mit Beschreibung aller geplanten Veranstaltungen

Beschreibung

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention richtet sich an gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen in Bayern, die ehrenamtliche Helfer:innen sowie Angehörige von Suchtkranken schulen möchten. Ziel ist die Vermittlung suchtspezifischer Fachkenntnisse, um die Versorgung und psychosoziale Begleitung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu stärken. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich, da laufende Fördermöglichkeiten bestehen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Fortbildungseinheit (45 Minuten) werden 50 € bereitgestellt, wobei ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten erforderlich ist.

Gefördert werden Ausgaben für Raummiete, Referent:innenkosten, Fahrtkosten und Materialien. Antragsteller:innen müssen ein detailliertes Fortbildungsprogramm einreichen, das alle geplanten Veranstaltungen mit Thema, Konzeption, Lernzielen, Arbeitsmethoden, Dauer, Organisation, Zielgruppe, Teilnahmevoraussetzungen, geplanter Teilnehmerzahl sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung auflistet. Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung, die Erst- und Fol­geanträge fachlich prüft und mit einer Empfehlung an das Staatsministerium weiterleitet. Durch diese strukturierte Förderung wird sichergestellt, dass ehrenamtliche Angebote kontinuierlich weiterentwickelt und auf hohem fachlichem Niveau durchgeführt werden, um nachhaltige Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige zu gewährleisten.

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