Zuschuss

Frauenprojektförderungen

Anteilige Personal- und Sachkostenzuschüsse für gemeinnützige private Rechtsträger in Österreich, die kostenlos und vertraulich Frauen- und Mädchenberatung anbieten oder gleichstellungsspezifische Projekte realisieren. Anträge für Kalenderjahresförderungen bis 31.10. des Vorjahres, für Nicht-Kalenderjahresförderungen 8 Wochen vor Projektbeginn.

Beratung Frauenförderung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: bis zu 100%
Projektdauer: 12
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von frauenspezifischen Beratungsangeboten und Projekten zur umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen in Österreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • gemeinnützige Trägerschaft
  • Entsprechung des Ziel- und Maßnahmenkatalogs laut Homepage
  • Einhaltung rechtlicher und formaler Kriterien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens inklusive Zeitplan
  3. Formular Finanzplan/Abrechnung
  4. Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung
  5. Formular Übersicht über weitere Sitze

Beschreibung

Die Frauenprojektförderungen unterstützen österreichweit gemeinnützige Organisationen mit anteiligen Personal- und Sachkostenzuschüssen, um kostenfreie, anonyme Beratungsangebote für Frauen und Mädchen bereitzustellen oder gleichstellungsspezifische Projekte umzusetzen. Gefördert werden dabei alle Maßnahmen, die die ökonomische, rechtliche und gesellschaftliche Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen stärken – von sozial-, psychologisch- oder gesundheitsbezogenen Beratungen bis zu Präventions- und Enttabuisierungsprojekten im Gewaltschutzbereich. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten). Anträge für eine Förderung im Kalenderjahr sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen; bei Nicht-Kalenderjahresprojekten gilt eine Einreichungsfrist von mindestens acht Wochen vor Projektbeginn.

Das Angebot richtet sich an Non-Profit-Organisationen, die frauenspezifische Beratungen oder Gleichstellungsinitiativen anbieten, beispielsweise zu sozialen, rechtlichen oder ökonomischen Fragestellungen. Voraussetzung ist eine gemeinnützige Trägerschaft, die Übereinstimmung mit den auf der Ministeriums-Homepage veröffentlichten Ziel- und Maßnahmekatalogen sowie die Einhaltung aller rechtlichen und formalen Kriterien. Für die Antragstellung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, ausführliche Vorhabensbeschreibung mit Zeitplan, Finanzplan/Abrechnung, standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung und Übersicht über weitere Sitze. Auskünfte erteilt die Sektion „Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, bei der auch der Online-Antrag im Transparenzportal eingebracht wird.

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