Zuschuss

Frauensportförderung im Sinne von Gender Mainstreaming

Förderung von Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung der Position von Frauen als Funktionärin bzw. Trainerin im Tiroler Sport (Tirol). Antragsfrist jährlich bis 31.08.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zur Stärkung der Position der Frauen als Funktionärin bzw. Trainerin im Tiroler Sport werden Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung gefördert.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tiroler Vereine, Mitglied in einem vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportfachverband, die Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung der Frauen durchführen.
  • Aus- bzw. Weiterbildungen müssen in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart stattfinden.
  • Ziel ist die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen durch Aus- und Weiterbildungen.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausschreibung der Aus- / Weiterbildung (Ausbildungskonzept inkl. Inhalte und Stundenumfang)

Beschreibung

Die Frauensportförderung im Sinne von Gender Mainstreaming dient der gezielten Stärkung von Frauen als Funktionär:in bzw. Trainer:in im Tiroler Sport. Gemeinnützige Organisationen in Tirol – insbesondere Sportvereine sowie Sportdach- und Fachverbände, die Mitglied in einem vom Tiroler Landessportrat anerkannten Verband sind – können für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung einen Zuschuss beantragen. Gefördert werden Ausbildungen in anerkannten Sportarten, deren Kurskonzepte inhaltlich und im Stundenumfang exakt dargelegt werden. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen abzubauen und die Gleichstellung in Führungs- und Betreuungsfunktionen im Breitensport nachhaltig zu verankern. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Förderungsrichtlinie gemäß § 7 Tiroler Sportförderungsgesetz 2006, finanziert durch das Land Tirol und 50 % beitragspflichtige Gemeinden.

Interessierte Organisationen müssen über das jährliche Antragsformular die Ausschreibung der jeweiligen Aus- bzw. Weiterbildung einreichen. Antragsfrist: jährlich bis 31. 08. (Fristen gemäß Beschluss des Landessportrates auf den Formularen). Der Zuschuss ist zweckgebunden für Kurskosten und Honorare einsetzbar. Durch die Vermittlung von Fachkompetenzen, Netzwerkbildung und praxiserprobten Lehrmethoden werden neue Impulse für Geschlechtergerechtigkeit im Sport gesetzt. Damit übernimmt die Förderung eine zentrale Rolle bei der Förderung von Vielfalt, Professionalisierung und Qualität in der Tiroler Sportlandschaft – ein wichtiger Schritt hin zu chancengleicher Teilhabe und kontinuierlicher Weiterentwicklung im organisierten Sport.

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