Freistellen-/Stipendienförderung der Melanchthon-Stiftung
Die Melanchthon-Stiftung vergibt Freistellen und Teilfreistellen (Stipendien) für begabte und charakterlich würdige Schülerinnen und Schüler an ausgewählten Internats-/Landesgymnasien. Gefördert wird die vollständige oder teilweise Übernahme von Schul- und Internatskosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung begabter und charakterlich würdiger Schülerinnen und Schüler durch Übernahme von Schul- und Internatskosten an ausgewählten Internats-/Landesgymnasien.
Förderfähige Ausgaben
- Schulkosten
- Internatskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beilage der beiden letzten Schulzeugnisse
- Einkommens- und Vermögensnachweis der Erziehungsberechtigten
- Schriftlicher, vertraulich zu behandelnder Eigenbericht des zu fördernden Schülers mit Gegenzeichnung durch Schule oder Internatsleitung
- Ab der 10. Klasse Mitteilung über Bezug oder Berechtigung von BAföG-Leistungen
- Gute Leistungen in den Kernfächern und einwandfreies Verhalten in Schule und Internat
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre
- Einkommens- und Vermögensnachweis der Erziehungsberechtigten
- Eigenbericht des Schülers
- Gegenzeichnung des Berichts durch Schule oder Internatsleitung
- Mitteilung über BAföG (ab 10. Klasse)
Bewertungskriterien
- Leistungen in den Kernfächern
- Charakterliche Haltung und Verhalten im Internat und in der Schule
- Soziale Gesichtspunkte
Beschreibung
Die Melanchthon-Stiftung unterstützt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begabte und charakterlich würdige Schüler:innen ausgewählter Internats- und Landesgymnasien durch vollständige oder teilweise Übernahme der Schul- und Internatskosten. Gefördert werden Lernende der Landesschule Pforta, des Gymnasiums Sankt Augustin zu Grimma, des Sächsischen Landesgymnasiums Sankt Afra zu Meißen sowie der Stiftisch-von-Witzlebenschen Klosterschule Roßleben. Die Förderung erfolgt als 100%iger Zuschuss und kann für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt werden. Sozialverträgliche Gesichtspunkte fließen ebenso in die Entscheidung ein wie gute Leistungen in den Kernfächern und ein vorbildliches Verhalten im schulischen und internatsinternen Alltag.
Eine Antragstellung ist zum Ende des vorangegangenen Schuljahres möglich und erfordert die Einreichung der letzten beiden Schulzeugnisse, eines Einkommens- und Vermögensnachweises der Erziehungsberechtigten sowie eines vertraulich zu behandelnden Eigenberichts des:r Schüler:in mit Gegenzeichnung durch Schulleitung oder Internatsleitung. Ab Klasse 10 ist darüber hinaus eine Mitteilung über BAföG-Bezug oder -Berechtigung beizufügen. Der Vorstand der Stiftung entscheidet im Einvernehmen mit dem Kuratorium nach Prüfung aller Unterlagen. Interessierte Privatpersonen können sich direkt über das entsprechende Antragsformular der Melanchthon-Stiftung informieren und die erforderlichen Nachweise fristgerecht einreichen.
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