Zuschuss

Freiwillige Ausreise nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen oder Eritrea

Förderprogramm zur Refinanzierung der Kosten freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen oder Eritrea für Personen im Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg.

Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung und Refinanzierung der Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe, Starthilfe, Beschaffung von Reisedokumenten sowie Dolmetscherkosten für Personen, die eine freiwillige Ausreise nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen oder Eritrea anstreben und nicht über die notwendigen Mittel verfügen.

Förderfähige Ausgaben

  • Reise- und Transportkosten
  • Reisebeihilfe
  • Starthilfe
  • Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten
  • Dolmetscherkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit bei einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg
  • Fehlende eigene finanzielle Mittel zur Durchführung der Ausreise

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über eine Rückkehrberatungsstelle
  2. Formular Verwendungsnachweis
  3. Belege der Auslagen

Bewertungskriterien

  • Vorliegen der Voraussetzungen (Zuständigkeit, fehlende Mittel)

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Privatpersonen im Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg bei der freiwilligen Ausreise nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen oder Eritrea. Mit einer 100-prozentigen Refinanzierung zielt es darauf ab, Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe, Starthilfe, Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten sowie Dolmetscherkosten zu übernehmen. Teilnehmende Personen, die über keine ausreichenden eigenen Mittel verfügen, erhalten so finanzielle Unterstützung, um die Rückkehr in das Herkunftsland eigenverantwortlich zu gestalten. Das Programm ist thematisch in den Bereichen Migration sowie Arbeit & Soziales verankert und wird fortlaufend vergeben, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Zuständigkeit der zuständigen Ausländerbehörde in Baden-Württemberg sowie das Fehlen eigener finanzieller Mittel. Der Antrag wird über eine Rückkehrberatungsstelle gestellt, die ihn an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiterleitet. Nach Prüfung und positiver Entscheidung erfolgt die Organisation von Flugbuchung oder Bargeldauszahlung durch die Beratungsstelle. Zur Antragstellung gehören ein ausgefüllter Verwendungsnachweis und die Belege der Auslagen. Die Fördersumme wird nach Nachweis der Auslagen vollständig erstattet, eine zusätzliche Antragstellung beim BAMF ist nicht erforderlich.

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