Freiwillige Ausreise nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen und Eritrea
Förderprogramm des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Landes Baden-Württemberg zur finanziellen Unterstützung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen und Eritrea. Refinanziert werden Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe, Starthilfe, Kosten für Reisedokumente und Dolmetscherkosten. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Personen, die im Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg fallen und nicht selbst über die notwendigen Mittel verfügen, um die Kosten ihrer freiwilligen Ausreise nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen oder Eritrea zu decken.
Förderfähige Ausgaben
- Reise- und Transportkosten
- Reisebeihilfe
- Starthilfe
- Kosten für Reisedokumente
- Dolmetscherkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuständigkeit einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg
- Nachweis des fehlenden finanziellen Eigenanteils
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Rückkehrberatungsstelle
- Verwendungsnachweisformular
- Belege zu Auslagen
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt freiwillige Ausreisen nach Syrien, Afghanistan, Jemen, Libyen und Eritrea aus Baden-Württemberg und wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie vom Land Baden-Württemberg getragen. Gefördert werden sämtliche Reise- und Transportkosten, eine pauschale Reisebeihilfe, eine Starthilfe zur Deckung der ersten Lebenshaltungskosten vor Ort sowie Ausgaben für Reisedokumente und notwendige Dolmetscher:innenleistungen. Die Refinanzierung erfolgt zu 100 % der bewilligten Aufwendungen, sodass Teilnehmer:innen ohne eigene finanzielle Mittel umfassend entlastet werden. Anträge können jederzeit bei einer anerkannten Rückkehrberatungsstelle eingereicht werden, die die weiteren Schritte bis zur Auszahlung koordiniert.
Förderberechtigt sind alle Personen, die im Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg liegen und eine freiwillige Rückkehr wünschen, aber nicht über die erforderlichen Eigenmittel verfügen. Voraussetzung für eine Bewilligung sind die Zuständigkeit der ausländischen Behörde im Ländle und der Nachweis des fehlenden finanziellen Eigenanteils. Als Nachweise sind das ausgefüllte Antragsformular der Rückkehrberatungsstelle, ein Verwendungsnachweisformular sowie Belege zu den angefallenen Auslagen einzureichen. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung direkt an die antragstellende Beratungsstelle, welche die Reiseorganisation übernimmt. So wird eine reibungslose und sichere Rückkehr gewährleistet.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.