Fritz-Berger-Fonds – Förderung Menschen mit Behinderung
Förderung für schwerbehinderte Menschen im Landkreis Lörrach: Einzelfallhilfen und Reisebeihilfen bis zu 500 € jährlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen, die einer Erwerbstätigkeit außerhalb eines geschützten Bereichs nicht nachgehen können. Ziel ist die Verselbständigung, Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterbringung und Verpflegung
- Betreuungskosten
- Personalaufwendungen für Begleitpersonen
- Hilfsmittelkosten über Festbeträge hinaus
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Zahnersatz
- Brillen
- Medikamente
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Landkreis Lörrach
- Grad der Behinderung ≥ 50 bzw. wesentliche Behinderung nach SGB IX
- Keine Erwerbstätigkeit außerhalb geschützter Bereiche
- Einkommens- und Vermögensgrenzen gemäß Förderrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über Eingliederungshilfe
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise oder Nachweis der Befreiung von Vermögensprüfung
- Verwendungsnachweis
- Rechnungen und Belege
Bewertungskriterien
- Antragsreihenfolge
- Bezug der Maßnahme zum Förderziel
- Verfügbarkeit der Fördermittel
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Beschreibung
Der Fritz-Berger-Fonds – Förderung Menschen mit Behinderung unterstützt schwerbehinderte Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Lörrach, die keiner Erwerbstätigkeit außerhalb geschützter Werkstätten (z. B. WfbM) nachgehen können. Ziel ist die Förderung von Verselbständigung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe. Gefördert werden Einzelfallhilfen und Reisebeihilfen mit einer 100 %igen Kostenübernahme bis zu 500 € pro Person und Jahr. Reise- und Programmkosten (Unterbringung, Verpflegung, Fahrt- und Betreuungsleistungen) werden nach Einreichung der Originalbelege erstattet, ebenso heilpädagogische Maßnahmen, Beratungskosten für Wohnraumanpassungen oder Hilfsmittelkosten, sofern diese den gesetzlichen Festbeträgen übersteigen. Ergänzend können Begleitpersonen-Personalaufwendungen, Betreuungskosten und bei seelischer Behinderung 50 % der Fahrtkosten gefördert werden. Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz, Brillen und Medikamente.
Voraussetzungen für eine Antragstellung sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine wesentliche Behinderung nach SGB IX, der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Einkommens- und Vermögensgrenzen) sowie die Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Eingliederungshilfe-Bescheids. Anträge können jederzeit eingereicht werden; es besteht keine Fristbindung. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs, unter Berücksichtigung des Zwecksbezuges der Maßnahme zum Förderziel und der Verfügbarkeit der Mittel. Erforderliche Unterlagen sind Einkommens- und Vermögensnachweise, Verwendungsnachweis sowie Rechnungen und Belege. Die vollständigen Förderrichtlinien, Antragsformulare für Einzelfallhilfe und Reisen sowie ein Flyer stehen als PDF-Dokumente beim Fritz-Berger-Fonds zur Verfügung.
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