Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen
Zuschüsse für Maßnahmen der Frühen Hilfen, Prävention und Kinderschutz sowie für die Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen in Hessen. Anträge für Teil A, C und Prävention/Kinderschutz bis 31.03. eines Jahres möglich; Teil B und D jederzeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kommunalen und freien Trägern, wissenschaftlichen Instituten und örtlichen Jugendhilfeträgern in Hessen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz sowie der Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale und freie Träger in Hessen für Maßnahmen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes
- Wissenschaftliche Institute und sonstige Anbieter für Prävention und Kinderschutz
- Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen
- Die 33 in der Bundesstiftung Frühe Hilfen antragsberechtigten Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen für Vorhaben der Kooperation und Vernetzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Teile A, B und D
- Projektbeschreibung
- Stellungnahme des zuständigen örtlichen Jugendamtes
- Finanzierungsplan
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- Angaben zu Personalkosten (Entlohnungsgrundlage)
- Anlagen gemäß Checkliste
Beschreibung
Im Rahmen der Landesförderung für Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen werden kommunale und freie Träger:innen, wissenschaftliche Institute sowie örtliche Jugendhilfeträger:innen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz sowie bei der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen unterstützt. Das Programm richtet sich an die 33 antragsberechtigten Kreise, kreisfreien und Sonderstatusstädte sowie an Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen in Hessen. Durch die Förderung sollen lokale Netzwerke gestärkt, bestehende Konzepte weiterentwickelt und neue Maßnahmen implementiert werden, die eine verlässliche Versorgung junger Familien gewährleisten und den Kinderschutz nachhaltig fördern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt dazu bei, interdisziplinäre Zusammenarbeit und wissenschaftliche Begleitung von Vorhaben zu sichern.
Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 € je Vorhaben. Förderfähig sind Personalkosten und Sachkosten, die direkt mit dem Projekt verbunden sind. Anträge für Teil A (Frühe Hilfen), Teil C (Ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen) sowie Maßnahmen im Bereich Prävention und Kinderschutz können jährlich bis zum 31. März eingereicht werden. Projekte der Teile B (Prävention und Kinderschutz) und D (Kooperation Jugendhilfe – Gesundheitswesen) sind ganzjährig antragsberechtigt. Für die Antragstellung sind unter anderem das Antragsformular Teile A, B und D, eine Projektbeschreibung, eine Stellungnahme des örtlichen Jugendamtes, ein Finanzierungsplan, eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung sowie alle Unterlagen gemäß Checkliste einzureichen. Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Kassel im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.