Für Blinde und Sehbehinderte
Förderung für blinde und sehbehinderte Menschen zur Steigerung von Lebensqualität, Teilhabe, Unabhängigkeit und Mobilität durch die Claere Jung Stiftung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Steigerung der Lebensqualität sowie der Chancen auf Teilhabe, Unabhängigkeit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen durch Finanzierung technischer Hilfsmittel, Therapien, Audiomedien und weiterer Unterstützungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Hilfsmittel (z. B. Braille-Drucker, Software, Ausgabegeräte)
- Therapien
- Audiomedienproduktion
- Musikinstrumente
- Tandems
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal „BL“
- Augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelle Nachweise über das monatliche Einkommen
- Projektvorhaben entspricht den Vergabe-Kriterien der Claere Jung Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung und Begründung der Fördermaßnahme
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkmal „BL“)
- Augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelle Belege über das monatliche Einkommen
Beschreibung
Die Claere Jung-Stiftung fördert bundesweit blinde und sehbehinderte Personen aller Altersgruppen, um deren Lebensqualität, Teilhabe und Mobilität nachhaltig zu verbessern. Mittels unbürokratischer Zuschüsse werden technische Hilfsmittel wie Braille-Drucker, spezielle Software oder sprechende Haushaltsgeräte bereitgestellt. Ergänzend unterstützt die Stiftung Therapien, die Produktion von Audiomedien sowie die Anschaffung von Musikinstrumenten oder Tandems. Ziel ist es, den Empfänger:innen mehr Unabhängigkeit und Handlungsspielraum im Alltag zu ermöglichen und Chancen im Studium, Beruf oder in der Freizeit zu erhöhen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die ein förderwürdiges Vorhaben vorlegen und die Vergabekriterien der Stiftung erfüllen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „BL“, ein augenärztliches Attest (maximal drei Monate alt) sowie Nachweise zum monatlichen Einkommen. Zur Bewerbung gehören eine Projektskizze, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Kopien der erforderlichen Dokumente. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, ist eine laufende Prüfung möglich. Auf diese Weise gewährleistet die Claere Jung-Stiftung eine zeitnahe Unterstützung, die es blinden und sehbehinderten Menschen erlaubt, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.