Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU in Sachsen-Anhalt. Bis zu 80 % der Beteiligungssumme und 80 % der Ertragsansprüche sind bis 1 Mio. € (Einzelfall bis 2,5 Mio. €) verbürgt. Laufzeit max. 10 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Sicherung und Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt durch Übernahme von Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften, um wettbewerbsfähige Existenzen zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Beteiligungskapital
- Gewinnbeteiligungsansprüche
- Kosten der Rechtsverfolgung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sonstige Verzugsschäden
- Zinseszinsen
- Stundungszinsen
- Bearbeitungsgebühren
- Provisionen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Sachsen-Anhalt
- Persönliche Mithaftung der Gesellschafter für den nicht verbürgten Beteiligungsteil
- Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterschriebene Beteiligungserklärung
- Beteiligungsvertrag
- Jahresabschluss
- Gesellschafterliste
- Geschäftspläne
Bewertungskriterien
- Ertragskraft des Unternehmens
- Qualität der Unternehmensführung
- Nachhaltige Sicherung der Existenz
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Gründer:innen, Freiberufler:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt durch die Übernahme von Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Unter Budgetrückdeckung durch Bund (80 %) und Land (80 %) werden bis zu 80 % der Beteiligungssumme und der vereinbarten Ertragsansprüche verbürgt, höchstens 1 Mio. € (in Ausnahmefällen 2,5 Mio. €). Die Höchstlaufzeit der Garantie beträgt zehn Jahre. Gefördert werden operativ tätige Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, Gartenbau sowie Freiberufler:innen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Sachsen-Anhalt. Die Finanzierung stärkt Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit, sie ist für Wachstums-, Innovations- und Nachfolgeprojekte gleichermaßen geeignet.
Voraussetzungen sind die Erfüllung der EU-Definition für KMU, Nachweis persönlicher Mithaftung für den unverbürgten Anteil sowie fachliche und kaufmännische Qualifikation. Beteiligungsnehmer:innen reichen unterschriebene Beteiligungserklärung, Beteiligungsvertrag, Jahresabschluss, Gesellschafter:innenliste und Geschäfts- bzw. Finanzpläne ein. Die Hausbank stellt parallel den Antrag auf die KfW-Refinanzierung, die Bürgschaftsbank gewährt nach positiver Bonitätsprüfung eine 100 %ige Garantie gegenüber der Bank. Die jährliche Garantieprovision beträgt 1,01 % des garantierten Volumens, das Bearbeitungsentgelt 1 % (mindestens 400 €). Bei Inanspruchnahme der Garantie erstattet sie 80 % des Ausfalls, die Hausbank übernimmt das verbleibende Risiko. Kündigungen durch Beteiligungsnehmer:innen sind mit zwölfmonatiger Frist möglich; bei Vertragsverletzungen greift eine außerordentliche Kündigung. Verwertungserlöse werden quotal verteilt. Die transparente, partnerschaftliche Begleitung sichert planbare Rahmenbedingungen für langfristige Beteiligungen in Sachsen-Anhalt.
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