Zuschuss

Gastspielförderung Bildende Kunst

Förderung der nachhaltigen Auswertung bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen durch Gastspiele im Bereich Bildende Kunst. Anträge ab 15.01.2026 möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 200 € Honorar pro Person + 200 € bzw. 800 € Organisationskostenzuschuss pro Gastspiel

Förderziel

Förderung der nachhaltigen Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen, Installationen, Performances und Film-/Videopräsentationen durch Gastspiele im Freistaat Sachsen sowie in Deutschland und Europa.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarzuschüsse
  • Organisationskostenzuschüsse für Transport, Aufbau, Reise und Übernachtung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Neuentwickelte Präsentationen
  • Präsentationen am Wohnort oder Ort der Erstpräsentation
  • Präsentationen in überwiegend kommerziellen Galerien
  • Projekte, die bereits anderweitig durch die Kulturstiftung gefördert werden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Berufliche und freiberufliche Tätigkeit im Bereich Bildende Kunst
  • Präsentation muss bereits entwickelt und öffentlich zugänglich sein
  • Antrag mindestens einen Monat vor dem Gastspieltermin einreichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung der Präsentation
  2. Informationen zur Erstpräsentation
  3. Angaben zum Veranstalter und Gastspielort
  4. Finanzierungsangaben zur Veranstalterbeteiligung
  5. Künstlerischer Lebenslauf aller beteiligten Personen
  6. Schriftliche Bestätigung des Präsentationsortes

Bewertungskriterien

  • Öffentliche Zugänglichkeit des Gastspiels
  • Förderung im ländlichen Raum Sachsens
  • Nachhaltige Auswertung bereits entwickelter Präsentationen

Beschreibung

Die Gastspielförderung Bildende Kunst der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen bietet Künstler:innen und freien Gruppen eine attraktive Möglichkeit, bereits entwickelte Ausstellungen, Installationen, Performances sowie Film- und Videopräsentationen nachhaltig weiterzuverwerten. Mit einem unkomplizierten Online-Antragsverfahren unterstützt das Programm öffentlich zugängliche Gastspiele im Freistaat Sachsen, in Deutschland und ganz Europa und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf Spielorte im ländlichen Raum. Gefördert werden Honorarzuschüsse in Höhe von 200 € pro beteiligter Person sowie Organisationskostenzuschüsse von 200 € bzw. 800 €, um Transport-, Aufbau-, Reise- und Übernachtungskosten abzudecken. So können künstlerische Formate neue Publikumskreise erschließen und vorhandene Projekte in vielfältigen Kontexten erlebbar bleiben.

Antragsberechtigt sind freiberuflich und professionell tätige Akteur:innen der Bildenden Kunst, die ihre Erstpräsentation bereits realisiert und öffentlich gezeigt haben. Einreichungen sind ab dem 15. Januar 2026 möglich und müssen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Gastspieltermin vorliegen. Voraussetzung für eine Förderung sind Nachweise zur Erstpräsentation, ein künstlerischer Lebenslauf aller Beteiligten, Angaben zur Veranstalterbeteiligung sowie eine Bestätigung des Gastspielortes. Bewertet werden vor allem die öffentliche Zugänglichkeit, die nachhaltige Auswertung der Präsentation und die Berücksichtigung ländlicher Strukturen in Sachsen. Pro Kalenderjahr sind maximal drei Gastspiele pro Antragsteller:in und bis zu sechs Gastspiele an demselben Veranstaltungsort förderfähig. Mit einem Fördersatz von bis zu 200.000 € im Jahresbudget leistet die Kulturstiftung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Verbreitung künstlerischer Arbeiten weit über den Ursprungsort hinaus.

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