Geflüchtete Forscher*innen
DFG-Initiative zur Unterstützung geflüchteter Wissenschaftler*innen durch Anstellung in Projekten und Walter Benjamin-Stellen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Integration aus ihren Heimatländern geflüchteter Wissenschaftler*innen in das deutsche Wissenschaftssystem durch Ermöglichung von Personalstellen, Projektmitteln und Karriereförderungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalstellen
- Gästemittel
- Qualifizierungsstipendien
- Lebensunterhalt (bis 1.000 € pro Monat)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre außerhalb des Heimatlandes
- Anerkannter aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU oder glaubwürdiger Gefährdungsnachweis (nicht älter als 12 Monate)
- Nicht bereits zwei Jahre oder länger über vergleichbare Maßnahmen zur Integration in das Wissenschaftssystem gefördert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag (max. 5 Seiten)
- Curriculum Vitae
- Literaturverzeichnis
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit DFG-Qualitätskriterien
- Wissenschaftliche Relevanz
- Aussagekräftigkeit des Antrags
Beschreibung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert mit der Initiative „Geflüchtete Forscher:innen“ die rasche Integration aus ihren Heimatländern geflohener Wissenschaftler:innen in das deutsche Forschungssystem. Bundesweit können Hochschulen und Forschungseinrichtungen formlos Anträge auf Personalstellen, Gästemittel und Qualifizierungsstipendien stellen, um die Mitarbeit geflüchteter Wissenschaftler:innen in laufenden Projekten zu ermöglichen. Alternativ bietet das Walter Benjamin-Programm spezielle Stellen für eigene Forschungsvorhaben, bei dem die üblichen Alters- und Karriererestriktionen für Zielgruppen entfallen. Die Förderung erstreckt sich über bis zu 24 Monate und unterstützt zudem den Lebensunterhalt mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 € monatlich. Anträge sind jederzeit möglich und sollen in einer maximal fünfseitigen Projektdarstellung (ohne Lebenslauf und Literaturverzeichnis) eingereicht werden.
Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit höchstens drei Jahren außerhalb ihres Heimatlandes leben und entweder über einen asylbezogenen Aufenthaltsstatus in der EU verfügen oder einen glaubwürdigen Gefährdungsnachweis (nicht älter als 12 Monate) vorlegen. Eine bereits zweijährige Förderung durch vergleichbare Programme schließt eine erneute Antragstellung aus. Die Auswahl erfolgt nach DFG-Qualitätskriterien, unter besonderer Berücksichtigung wissenschaftlicher Relevanz sowie der Klarheit und Aussagekraft der Anträge. Benötigt werden ein formloser Antrag mit Projektskizze, ein tabellarischer Lebenslauf und ein Literaturverzeichnis. Öffentliche und bildungsnahe Einrichtungen in Deutschland profitieren von der unkomplizierten Möglichkeit, geflüchtete Talente zielgerichtet zu unterstützen und das Forschungssystem nachhaltig zu bereichern.
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